Geerbtes Ackerland: Steuern bei Verkauf

Liebe Wissende,

angenommen, ein Landwirt in D. gab Anfang der 70-er Jahre die Landwirtschaft auf, verpachtete die Ländereien (

Mit welchen Steuern müssten die Erben im Fall eines
Verkaufs der Flächen rechnen

Kann man ohne weiteres nicht klären

und wonach richtet sich das?

Ob der Betrieb der Landwirtschaft jeweils aufgegeben wurde (Betriebsaufgabeerklärung!)

Wie
würde das besteuert?

Je nachdem…

Nehmen wir an, die Gesamtfläche (= Erbmasse) hätte einen Wert
von 300 TEURO und fiele zu gleichen Teilen an 3 Erben.

Wäre der jeweilige Erbteil steuerfrei?

Kommt auf die verwandschaftlichen Verhältnisse an, wenn die Erbschaftsteuer gemeint ist.

Wonach richtete sich im Fall des Verkaufs der geerbten Fläche
die Besteuerung?

Nach der Einordnung als Betrieb- oder Privatvermögen, wenn die Einkommensteuer gemeint ist.

Hallo Clematis,

erst einmal danke für Deine Antwort - ich versuche im Folgenden den hypothetischen Fall zu konkretisieren:

Mit welchen Steuern müssten die Erben im Fall eines
Verkaufs der Flächen rechnen

Kann man ohne weiteres nicht klären

Welche weiteren Angaben wären dazu nötig?

und wonach richtet sich das?

Ob der Betrieb der Landwirtschaft jeweils aufgegeben wurde
(Betriebsaufgabeerklärung!)

Nehmen wir an, die Landwirtschaft wurde Anfang der 70-er Jahre aufgegeben und faktisch eingestellt (Vieh, Maschinen udgl. verkauft), um die Voraussetzungen für den Bezug der „Landabgaberente“ zu erfüllen (Voraussetzung für die Landabgaberente war u.a., daß der Landwirt sein landwirtschaftliches Unternehmen bis zum 31.12.1983 zum Zweck der Strukturverbesserung abgegeben hat.)

Wie würde das besteuert?

Je nachdem…

Wenn es so wäre, wie oben geschildert?

Nehmen wir an, die Gesamtfläche (= Erbmasse) hätte einen Wert
von 300 TEURO und fiele zu gleichen Teilen an 3 Erben.

Wäre der jeweilige Erbteil steuerfrei?

Kommt auf die verwandschaftlichen Verhältnisse an, wenn die
Erbschaftsteuer gemeint ist.

Nehmen wir an, die 3 Erben seien leibliche Kinder der Erblasserin.

Wonach richtete sich im Fall des Verkaufs der geerbten Fläche
die Besteuerung?

Nach der Einordnung als Betrieb- oder Privatvermögen, wenn die
Einkommensteuer gemeint ist.

Wie wäre das, wenn vorgenannte Bedingungen angenommen würden?

Ich geh jetzt mal davon aus, dass auch dem FA die Betriebsaufgabe erklärt wurde…

Einkommensteuerlich passiert dann bei einem Verkauf nix, weil es sich um Privatvermögen handelt, dass schon länger als 10 Jahre im Privatvermögen ist.

Schenkungsteuerlich passiert auch wohl nix, weil jedes der Kinder einen FB von 400.000 € hat.

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Danke Clematis (o. w. T.)
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