"Gefährdung des Tierwohls" = Haussuchung ohne Beschluss?

mein Hund war an Krebs schwer erkrankt. er konnte nicht mehr laufen und ist immer hingefallen.
Wir haben ihn durch einen Tierarzt erlösen lassen.
Mein Vater hatte 2 Tage (vor dem Tod) einen anderen Tierarzt telefonisch um Hilfe gebeten , welcher 450,-€ für die Todesspritze haben wollte. Dies habe ich mit Anruf etliche Stunden später abgelehnt und den Termin am Folgetag abgesagt. Trotzdem kam dann früh eine dralle energische und gut gekleidete Frau vorgefahren und krähte „… ich komme wegen Ihren leidenden Hundes“. Ich war erstaunt , ich hatte ja abgesagt. Sie war schwer beleidigt (schon sah Sie meinen 450€uro Schein so warm in Ihrem Mieder schlummern ) und fuhr wütend wieder ab.
Am nächsten Tag kurz vor 8Uhr standen ein Polizeiauto und 2 weitere Fahrzeuge vor meiner Tür - zum Gaudi meiner Nachbarn. Ordnungsamt und Amtstierarzt neben 2 Uniformierten.
Da ich vom Tierarzt noch keine Rechnung hatte und er auch nicht an Telefon ging , forderten die Amtsträger und erzwangen sich das Betreten des Grundstücks einschließlich der Besichtigung der Stelle wo der nunmehr tote Hund vergraben war.
Das Grab des Hundes - mittlerweile mit improvisierten Grabstein wurde so akzeptiert(teilweise Aussenbereich).
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Und jetzt meine Frage:
Kann das vom Grundgesetz geschützte Privatgrundstück mit solcher , vielleicht auch als Vorwand genutzter Behauptung - durch das Ordnungsamt oder auch Polizei betreten werden ohne das hier ein gerichtlicher Beschluss vorliegt ?
Die insgesamt 6 Personen , welche zu mir kamen zerstreuten sich in 2 Gruppen zu 2 Personen und liefen auf dem ganzen , 2 Hektar großen Grundstück herum , während die 2 Polizisten stets an meine Seite blieben.
Ich bin nicht vorbestraft oder auffällig geworden.
BITTE !!!
Kein Gesülze "wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast , kannste `se ja rauflassen " oder solchen Establishment Schmarren , mir geht es mit meiner Frage um die prinzipielle Klärung
Es geht auch nicht um den Hund , seine (Vorder)Beine waren dick wie Sportlerwaden(und ich habe ihn geliebt!).
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Ist ein Beschluss notwendig oder nicht !

Bei Gefahr im Verzug kann eine Durchsuchung auch ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden. Dann muss der Staatsanwalt, hilfsweise eine Ermittlungsperson die Anordnung machen.
Das ist bundesweit über die Strafprozessordnung gleich geregelt.
Zusätzlich regeln die Landespolizeigesetze weitere Möglichkeiten.

Da hier offenbar einiges an Vorbereitung stattgefunden hat und es eigentlich für solche Fälle an Amtsgerichten Bereitschaftsrichter gibt, fällt es mir sehr, sehr schwer, hier von „Gefahr in Verzug“ auszugehen.

Man muss aber nun das Betreten im Sinne einer Nachschau vom Durchsuchen abgrenzen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es im Tierschutzgesetz ein Betretungsrecht für Amtstierärzte gibt - diese dürfen dann aber keine Durchsuchung durchführen.

Ich habe da auf die Schnelle ein Dokument gefunden, was sich mit solchen Fällen beschäftigt.


Der für dich interessante „Fall 1“ wird ab Seite 55 näher erläutert.
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Ich bedanke mich für Ihre Mühe !!!
Ihre Zuarbeitung hat mir sehr geholfen !
Dirk

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