Hallo, weiss jemand wie es sich verhält, wenn Jugendliche ab 14 Jahre z. B. für den Nachbarn den Rasen mähen und dafür pro Stunde Geld erhalten, ob dann bei Schäden die Versicherung im Rahmen eines Gefälligkeitsschadens zahlt, bzw. wie man sich rechtlich absichern kann, wenn Folgeschäden bei dritten entstehen? Gibt es dazu evtl. einen fertigen Rechtstext den man dem quasi Auftraggeber vorlegen kann, den er unterschreibt, damit das Kind oder die Eltern aus der Haftung raus sind? VG Holger
Hallo,
welche „Versicherung“ meinst Du?
Krankenkasse?
gesetzliche Unfallversicherung?
Haftpflichtversicherung?
Und wessen „Versicherung“ meinst Du?
Versicherung des jugendlichen AN?
Versicherung des AG?
Hallo, ja das ist ja generell die Frage. Gefälligkeitsschäden sind in der Regel über die eigene Haftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt. Aber wie ist das dann wenn Geld gezahlt wird, ist es dann immer noch ein Gefälligkeitsschaden? Wenn dem Kind etwas passiert greift dann die eigene gesetzliche Unfallversicherung. Aber nicht, wenn Folgeschäden auftreten diese sind dann wohl nur über eine Zusatz Unfallversicherung abgedeckt.
VG
Holger