Gefälschte Bescheinigung im Studium

Hallo,

der folgende fiktive Fall erzeugte viel Klärungsbedarf in einer Gruppe.

Person A schreibt Person B eine Praktikumsbescheinigung über ein Praktikum im Unternehmen wo A einen Nebenjob hat! Beide gehen zur gleichen Hochschule!

Mit was hätte Person A zu rechnen, wenn das ganze heraus kommt?
-Exmatrikulation Person A oder B oder beide?
-Anzeige wegen Urkundenfälschen?

Nach längen Dikussionen müssen jetzt mal Fakten auf den Tisch!

DANKE

Servus,

Mit was hätte Person A zu rechnen, wenn das ganze heraus
kommt?
-Exmatrikulation Person A oder B oder beide?
-Anzeige wegen Urkundenfälschen?

Was die Uni macht, ist deren Sache, aber die Chancen stehen hoch dass das passiert.

Anzeige kann es nur geben, wenn ein Kläger da ist. Mit einer Anzeige kann er höchst wahrscheinlich rechnen.

mfg,

Hanzo

Moin,

Mit was hätte Person A zu rechnen, wenn das ganze heraus
kommt?

gehen wir mal davon aus, daß das Praktikum bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Studiums vorliegen muß, damit selbiges weitergehen kann bzw. daß es ohne Praktikum auf kurz oder lang zu einer Exmatrikulatione kommt.
Dann wird B wohl exmatrikuliert, weil eben dieses Praktikum nicht vorliegt.
Wenn die Hochschule böse ist (wovon auszugehen ist) kann es passieren, daß B auf Dauer von verwandten Studiengängen auch an anderen Hochschulen auszuschließen sei, so wie das endgültige Nichtbestehen bestimmter Studienleitungen dazu führen.

Was A blüht, kann man so pauschal nicht sagen.
Was nicht unwahrscheinlich ist, er wird seinen Job in der Firma los sein und ein Zeugnis kriegen, mit dem er sich bestenfalls den Hintern abwischen kann.
Ob die Hochschule was reißen wird - keine Ahnung.

Eine Anzeige wegen Urkundenfälschung ist auch nicht soooo unwahrscheinlich.

Gandalf

Hallo,

wenn ich das hier richtig verstehe,

http://www.juraforum.de/lexikon/Urkundenf%C3%A4lschung

dürfte zumindest keine Urkundenfähsclung vorliegen, sofern der Aussteller der falschen Bescheinigung nicht mit falschem Namen unterschrieben hat.

Gruß,
Markus