… und somit folgt die Frage:
Das man bei so einer Geschichte natürlich keinen Einlass bekommt ist klar. Nun habe ich bei einen Anbieter gelesen dass es zusätzlich noch zu einer Anzeige kommt.
Es ist natürlich ärgerlich genug dass man einmal nicht beim Event dabei und dazu noch das Geld in den Sand gesetzt hat.
Aber was kommt bei einer Anzeige noch auf einen zu? Vorallem bleibt diese auf einem sitzen wenn man nachweisen kann dass man die Karten „nur“ ersteigert hat und somit nicht selbst „Erschaffer“ des gefälschten Tickets ist?
Zudem steht auf der Homepage unter den Haupt FAQ des Anbieters nichts von einer Anzeige. Nur bei „näheren suchen“ als Hinweis im Ticketshop, den man wegen Saleout in der Regel gar nicht mehr besucht. Ist das so überhaupt zulässig?
Vielen Dank.