Gefälschtes Festivalticket bei Ebay ersteigert

… und somit folgt die Frage:

Das man bei so einer Geschichte natürlich keinen Einlass bekommt ist klar. Nun habe ich bei einen Anbieter gelesen dass es zusätzlich noch zu einer Anzeige kommt.

Es ist natürlich ärgerlich genug dass man einmal nicht beim Event dabei und dazu noch das Geld in den Sand gesetzt hat.
Aber was kommt bei einer Anzeige noch auf einen zu? Vorallem bleibt diese auf einem sitzen wenn man nachweisen kann dass man die Karten „nur“ ersteigert hat und somit nicht selbst „Erschaffer“ des gefälschten Tickets ist?

Zudem steht auf der Homepage unter den Haupt FAQ des Anbieters nichts von einer Anzeige. Nur bei „näheren suchen“ als Hinweis im Ticketshop, den man wegen Saleout in der Regel gar nicht mehr besucht. Ist das so überhaupt zulässig?

Vielen Dank.

Aber was kommt bei einer Anzeige noch auf einen zu?

Zunächst wird man dazu befragt werden.

Vor allem bleibt diese auf einem sitzen wenn man nachweisen kann :dass man die Karten „nur“ ersteigert hat und somit nicht selbst
„Erschaffer“ des gefälschten Tickets ist?

Wenn man gewusst hat, dass es ich um Fälschungen handelte, bekommt man sicher Ärger. Wenn man es nicht gewusst hat, vielleicht weniger oder gar nicht. Das kommt auf die näheren Umstände an.

Zudem steht auf der Homepage unter den Haupt FAQ des Anbieters
nichts von einer Anzeige. Nur bei „näheren suchen“ als Hinweis
im Ticketshop, den man wegen Saleout in der Regel gar nicht
mehr besucht. Ist das so überhaupt zulässig?

Seit wann muss man in die AGBs schreiben, dass man jemand anzeigen darf? Immerhin geht es ja um Erschleichungen von Leistungen. Der Veranstalter kann ja nichts wissen, wer der Urheber der Karten ist; er zeigt jeden Verwender ganz zu Recht an. Wer der Urheber ist, das müssen die Ermittlungen zeigen.

Hallo,

wenn man selbst den betrügerischen Verkäufer anzeigt, bei ebay meldet, etc. verringert sich vermutlich immerhin der Verdacht, der Käufer habe das gewusst.

Sämtlichen daraus resultierenden Schriftverkehr kann man dann ja bei Bedarf an den Veranstalter weiterleiten. Das Angebot und der komplette E-Mail Verkehr sollten gesichert werden.

Stephanie