Gefängnis oder zurück in die Politik?

Liebe Community, heute Nachmittag veröffentlicht die Uni Bayreuth ihren Abschlussbericht zur Plagiatsaffäre Guttenberg. Die Bestätigung der vorsätzlichen Täuschung ist nur noch Formsache, ein erstes Plagiatsopfer hat bereits Strafanzeige gestellt. Somit könnten Karl-Theodor zu Guttenberg bis zu drei Jahre Gefängnis drohen. Denkt ihr, dass unser ehemaliger Verteidigungsminister wirklich ins Gefängnis sollte? Oder könnte er wieder in die Politik zurückkehren? Kann er nach dem Verlust seiner Glaubwürdigkeit noch in der Politik die Fäden ziehen? Was meint ihr?

Gefängnis? Wofür denn? Ich sehe keinen Straftatbestand, der verletzt sein könnte.

Zivilrechtlich könnten ihm diejenigen, von denen er ohne Nennung ihrer Urheberschaft abgeschrieben hat, evtl. Ansprüche geltend machen. Aber auch hier eigentlich nur, wenn sie ihre Texte von anderen gegen Bezahlung verwenden lassen. Könnte im Einzelfall aber schon so vorliegen.

Seinen Doktortitel ist es jedenfalls los. Weitere Konsequenzen bleiben abzuwarten…

Guten Tag,

Ich meine er sollte wieder zurück in die Politik gehen, denn jeder hat schon mal irgendewo bei jemanden abgeschrieben und wer da leugnet der Lügt. Es wird doch nur so ein Wind um die Sache gemacht weil er in der Öfentlichkeit steht.

Also vorab: Das erste Opfer hat inzwischen „Strafantrag“ gestellt, ca. 100 weitere, nicht persönlich betroffene, haben Strafanzeige gestellt. Kleiner aber wesentlicher Unterschied, vor allem für die Wahrscheinlichkeit, ob es zu einem Verfahren kommen wird.

Und Strafgesetze sind sehr wohl tangiert, das Urheberrecht gehört zu den Strafnebengesetzen (Beitrag Sir Mike)

Und zur Frage: Gefängnis: Nein! Würde man jemand anderen, der gegen das Urheberrecht in ähnlicher Art verstoßen hat, dafür einsperren?! -wohl kaum.

Daher darf man auch v.G. nicht anders behandeln, als andere Bürger. Die Strafe wird also auf Geldstrafe lauten müssen, bereits Haft zur Bewährung wäre m.E. ausserhalb des angemessenen Rahmens. Ich pers. hielte max. den Erlaß einen Strafbefehles für angemessen. Nur weil er bekannt ist, ein Exempel an ihm zu statuieren, ist für mich inakzeptabel. Das Recht hat m.E. für alle Gleich zu sein, ohne Rücksicht auf die gesellschaftliche Stellung.

Zwei Ausnahmen wäre für mich: Ein Politiker, der ein Gesetz schafft (bzw. zustimmt), und dann gegen dieses selbst verstößt, ist m.E. schwerer zu bestrafen als derjenige, der Gesetze einfach zu befolgen hat, ohne sich jedoch selbst über deren Legitimität Gedanken machen zu dürfen. Denn entweder ist ein Gesetz nötig (dann für alle!) oder es ist unnötig. Und wenn es unnötig ist, ist es nötig, es nicht zu erlassen… (de Montesquieu).

Zweite Ausnahme: Ein öffentlich Bediensteter, dem die Aufgabe übertragen wurde, bestimmte Gesetzesverstöße zu verfolgen, er dies bei dem konkreten Delikt auch schon tat, bei dem sind m.E., wenn er selbst dieses Delikt begeht, strengere Maßstäbe anzulegen.

Hintergrund ist der: Diejenigen, die die Gesetze zu verantworten haben, oder diese durchsetzen, haben eine besondere Vorbildfunktion. Man kann kaum von einem normalen Bürger verlangen, diejenigen Vorschriften einzuhalten, die selbst deren „Macher“ oder „Erzwinger“, in ihrem eigenen Leben, für nicht so zwingend erachten, dass man sich daran halten müsste.

Zurück in die Politik: Das wird der deutsche Wähler entscheiden. Und der vergißt schnell, vor allem wenn die Öffentlichkeit jemanden für charismatisch hält.

Wenn es nach mir ginge: Jeder Politiker, dem man nachgewiesen hat, dass er die Öffentlichkeit auch nur ein mal belogen hat (in dienstlicher Eigenschaft), dürfte m.E. nie wieder Bestandteil der Legislative sein. Allerdings wäre das Parlament dann leer…

Ich bin Techniker. Die Praktiken für Würdigbefinden des Themas, Anfertigung, Zielstellung, Beurteillung einer Promotion von Ingenieuren unterscheiden sich vollkommen von den hier offengelegten. - Ich muß also zuerst die Beurteiler belasten. - Der betr. Quasi-Autor hat also vielleicht gar nicht gegen öffentliches Recht verstoßen; nun sind wenigstens seine fiesen Betrügereien offengelegt worden. Er ist nach Hause geschickt worden. Dort sollte man ihn einstweilen belassen, ist meine Meinung. Er kann sich ja neue Chancen suchen.