a) Wer hört sich vom Strafgefangenen die Schilderungen über persönliche Hintergründe und die Motive seiner Tat an: Ein Sozialtherapeut? Oder ein Psychologe?
b) Kann ein solcher Therapeut oder Psychologe auch ein Gutachten schreiben?
c) Wenn ja, fließt davon etwas in die Verhandlung ein und hat es Einfluss auf das Urteil?
Der Strafgefangene in der Geschichte muss während der Zeit des Vollzugs, besser noch der U-Haft (oder wie auch immer), jedenfalls vor Vollstreckung eines Urteils, eine Begegnung mit seinem Opfer auf freier Flur haben können.
a) Das Wichtigste für die Geschichte ist, dass der Sozialarbeiter oder Therapeut unerlaubt diese Begegnung herbeiführt, ohne Vollzugsbeamten, da der Therapeut hinterher von dem Fall abgezogen wird. Wie wäre das zum Beispiel zu regeln?
Da ich mich gar nicht auskenne, kann ich jetzt auch nicht präzise nach etwas fragen, muss einfach ins Blaue hinein und später eventuell noch einmal nachfragen.
Frau Kleineidamm sagte, dass Sexualverbrecher unter Umständen sowieso manchmal ihrer geregelten Arbeit nachgehen (offener Vollzug??). Wäre das auch während der U-Haft so? Und gilt das auch für Selbstständige? (Das wäre die Traumlösung und würde die Erzählung in meinem Sinne vereinfachen)
b) Wie läuft das denn dann ab? Wird der Straftäter zur Arbeit begleitet und dann wieder abgeholt?
c) Zu welchen Zeiten im Falle einer Selbstständigkeit? Und während der Arbeitszeit? Ist er da „unbeobachtet“?
b) Falls dem allem nicht so ist, wie wird ein solcher „Freigang“ organisiert/beantragt? Müsste ein Vollzugsbeamter evt. mit dem Therapeuten unter einer Decke stecken? (Wäre allerdings schon eine fast zu komplizierte Variante der Geschichte)
a) Gibt es den „Pflichtverteidiger“ tatsächlich oder ist das nur etwas aus dem Fernsehen?
b) Wie oft trifft sich der Pflichtverteidiger, wenn es ihn gibt, mit dem Angeklagten vor der Verhandlung? Was wird da in etwa abgeklärt?
- Welche Fragen werden vor Gericht gestellt:
a) dem Täter?
b) dem Opfer (ist es möglich, dass es anwesend ist?) ?
c) den Eltern des Opfers ?
d) Ist eine solche Verhandlung öffentlich?