Hallo,
mein Sohn hat erzählt, dass heute in der Klasse, obwohl das strikt verboten ist, während der kurzen Abwesenheit des Lehrers, viele Mitschüler ihre Handys herausgezogen und wild herum fotografiert haben. Nun hat er Bedenken, dass die Bilder von ihm selber oder auch die anderer Mitschüler im Internet missbraucht werden könnten.
Wir selber sind weder bei Facebook noch bei Schüler-VZ oder Ähnlichem Mitglied, weil wir damit nichts zu tun haben wollen, können also auch nicht nachforschen, ob da Bilder eingestellt wurden, denn dazu müsste man sich ja anmelden, was wir aber nicht wollen.
Gibt es eine Möglichkeit, trotzdem erfahren zu können, ob mit diesen Fotos Schindluder getrieben wurde? Inwieweit haften die Eltern dieser Schüler für die „Schandtaten“ ihrer Kinder?
Vielen Dank für eine Antwort,
Petra
Hallo,
die rechtliche Seite müsste von einem RA abgeklärt werden und hat eigentlich nicht direkt mit FB zu tun, da es ein allgemeines Problem ist mit den Bildern.
Um zu erfahren, ob Bilder von in diesem Fall der Sohn, online gestellt wurden, kann man nur erfragen bei den Klassenkameraden, die ebenfalls in FB sind
MFG
Danke für die schnelle Antwort.
Hallo Petra,
ob die Fotos verwendet wurden, kann in der Regel nur von Menschen gesehen werden, die mit demjenigen auf Facebook befreundet sind, der die Foto hochgeladen hat. Das könnten z.B. andere Mitschüler sein. Die würde ich zuerst einmal fragen.
Normalerweise sollte derjenige dessen Fotos veröffentlicht werden, gefragt werden, ob er damit einverstanden ist. In der Realität findet dies aber meist nicht statt.
Frage dich allerdings immer, welcher Schaden durch eine Veröffentlichung entsteht. Ein Vorgehen gegen solche Fotoaktionen können sich auf ins Gegenteil verkehren und sich noch weiter negativ auswirken, z.B. duch Mobbing. Facebook ist heute Realität im Alltag von Kindern und Jugendlichen und nicht per se schädlich.
Gruß, Sebastian
Danke für Deine hilfreiche Antwort.