Hallo,
dieses Jahr hat es schon 60 gefährliche Situationen mit Drohnen ergeben.
Ich frage mich warum der Ruf nach besonderen Regeln laut werden muss. Es gibt doch Regeln für Modellflugzeuge. Man sollte diese Drohnen als Modellflugzeuge einstufen. Diese 60 Gefahrensituationen wären dann nicht entstanden.
Gruß Michael
Der Gesetzgeber ist halt immer 10 Jahre hinter dem aktuellen Stand der Technik.
2026 wird das Problem also gelöst sein
Gruß,
Steve
Hallo Michael,
Die Modellflugzeuge sind Spielzeuge und es gibt kaum kommerzielle Anwendungen.
Bei den Drohne (Quadcopter usw.) sieht das ganz anders aus:
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Einerseits ist eine Drohne immer noch ein Spielzeug.
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Anderseits werden heute Drohnen in Film und Fernsehen verwendet um einfach Aufnahmen von Oben zu machen. Da gab es aber, z.B. bei den Skirennen, auch schon Fast-Unfälle!
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Drohnen werden aber auch schon eingesetzt um Inspektionen an Bauwerken, Dächern, Hochkaminen usw. auszuführen. Der Dachdecker wird in Zukunft nicht mehr aufs Dach klettern müssen um eine Offerte erstellen zu können.
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Auch bei der Vermessung und Archäologie werden sie eingesetzt.
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Und nicht zu vergessen im Katastrophenfall, um schnell eine Übersicht zu erhalten und sogar um in Spalten nachsehen zu können.
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Die Post, Amazon, Apotheken und weitere, testen Drohnen um Lieferungen auszuführen.
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Diese Aufzählung ist noch lange nicht vollständig.
Wie du sehen kannst, wird mit den Drohnen ein zusätzliches Gebiet abgedeckt.
Dabei kommt es zu Überschneidungen der Lebensräume. Modellflugzeuge kann man in dicht besiedelter Umgebung schlicht verbieten, das macht aber bei einer Lieferdrohne keinen Sinn für die Anwendung.
Auch kann z.B. die Feuerwehr mit einer Drohne mit IR-Kamera Balkone und von aussen einsehbare Räume innerhalb von ein paar Minuten anfangen abzusuchen, auch bei einem Hochhaus, wo jede Leiter zu kurz ist. So eine Drehleiter braucht recht viel Zeit, bis sie einsatzbereit und ausgefahren ist und dann muss da erst noch einer hochklettern. Nun stehen aber gerade Hochhäuser nicht einsam auf einer Wiese…
Übrigens, durften in Japan Fahrzeuge mir Airbag einige Jahre lang nur von Feuerwehrmännern und Sprengmeistern gefahren werden. Das Problem war, dass im Gesetz diese Beschränkung vorgeschrieben war, sobald Sprengstoff im Fahrzeug war! Im Gesetz war keine Mindestmenge angegeben und ein Airbag benötigt nun aber eine minimalste Menge Sprengstoff.
MfG Peter(TOO)
Hallo Peter_TOO
danke für Deine Ausführungen. In Bezug auf gewerbliche Nutzung bin ich bei Dir. Ich dachte jedoch an die Nutzung von Drohnen durch Hobbypiloten und Paparazzis.
Die gefährlichen Situationen werden ausschließlich von diesen verursacht.
Für gewerbliche Nutzung sollte eine Genehmigung mit einem Seminar, Registrierung des Geräts und Transponderpflicht eingeführt werden.
Gruß Michael
Nur als kleinem „Einwurf“ in diesen Thread hat DAS alles der deutsche Gesetzgeber bereits mehrfach zur Kenntnis genommen und plant diesbezüglich auch mit neuen „Verabschiedungen“ in den jeweils ohnehin tangierenden Gesetzgebungen für Klein-Fluggeräte.
„Cams“ sind hier noch weiterer Rechsbereich genau wie das zu definierende " Anwendungsklientel".
Ist halt erst mal alles „Neu“ für den "Elefanten des Gesetzes " im Porzellanladen.
Ich würde hier aber GANZ restriktive Gesetze fordern…( ohne „herkömmliche“ Hobbyflieger da weiter in IHREN technischen Ambitionen „herkömmlicher“ Modellflieger weiter einzuengen…)
DIE haben klare Regeln.
Hallo Michael,
Der Vorfall bei einem Skirennen vor bald einem Jahr, war aber eine gewerbliche Nutzung!
Dem Bericht zufolge ist in Italien der Einsatz von Drohnen bei Sportereignissen erlaubt, allerdings dürfe nicht über Menschen geflogen werden. „Wir haben das vorher noch überprüft“, sagte Waldner demnach. „Die Erlaubnis mit Pilotenschein ist vorhanden.“
MfG Peter(TOO)