Ich weiss das falls der Bootsführer eine unmittelbare Gefahr für Schiff und Besatzung sieht, besondere Befugnisse erhält. Wie weit gehen diese Befugnisse?
Befugnisse gegenüber wem ?
Der Ehefrau als Matrose??
Lustig, Robby
Hi,
Du kannst, wenn es die Situation erfordert, jemand zwingen, unter Deck zu gehen, oder eine Schwimmweste anzulegen. Du kannst auch einen Törn unterbrechen und einen sicheren Hafen anlaufen.
Aber damit dürften sich Deine besonderen Befugnisse schon ziemlich erschöpft haben.
Tach!
Du kannst, wenn es die Situation erfordert, jemand zwingen,
unter Deck zu gehen, oder eine Schwimmweste anzulegen. Du
kannst auch einen Törn unterbrechen und einen sicheren Hafen
anlaufen.Aber damit dürften sich Deine besonderen Befugnisse schon
ziemlich erschöpft haben.
Das geht wohl etwas weiter. Z.B. kannst Du andere Crew-Mitglieder anweisen, einen Gefährder festzusetzen. Da skann durchaus auch das Fesseln beinhalten.
Wenn echte Gefahr für Leib und Leben besteht, ist sicherlich auch der Einsatz von Waffen möglich.
Im Einzelfall werden dies jedoch im Nachgang die zuständigen gerichte zu klären haben.
Besser man sieht sich vor dem Ablegen genau an, mit wem man unterwegs ist…
M.
Ich stell mir gerade vor, wie zwischen Vis und Korcula die Mannschaft mit Messern und Signalmunition aufeinander losgeht )
Mehr waffenähnliches habe ich nicht an Bord.
Ist eigentlich Kielholen noch erlaubt?
Um jemanden vor einer Selbstgefährdung zu schützen, sind auch an Land alle Mittel erlaubt!
Dass jemand „Gefährder!“ sein könnte, sieht man aber erstens niemandem an,
und ist zweitens die absolute, irreale Ausnahme.
Moin, Moin
da ist man mal zwei Wochen im Urlaub und schon ist hier mal was los:
Ich weiss das falls der Bootsführer eine unmittelbare Gefahr für Schiff und Besatzung sieht, besondere Befugnisse erhält. Wie weit gehen diese Befugnisse?
Wie sagte doch immer so schön? „Ein Blick ins Gesetz erleichert die Rechtsfindung“.
Ich denke, dass beantwortet Deine Frage.
Einen schönen Sonntag noch!
Charlie80
Und was hat das mit dem Freizeizskipper zu tun?
Hallo libero,
Und was hat das mit dem Freizeizskipper zu tun?
In diesem Fall erstmal gar nichts: Deutsches Recht hilft hier nicht weiter, da der Fragesteller Schweizer ist.
Für den Skipper einer deutschen Yacht würde ich sagen, dass in Gefahrensituationen §35 iVm §4 StGB gelten könnte. Hierbei ist es erstmal irrelevant ob das Fahrzeug sich auf einem Binnengewässer oder auf hoher See befindet. Bzgl. des Umfangs dieser Befugnisse, würde ich hilfsweise den schon zitierten §106 SeemG heranziehen, der illustriert das ganz gut.
Wie weit der Skipper im Einzelfall gehen darf, hängt für mich von der jeweiligen Situation ab und davon wie schnell es ihm praktisch möglich professionelle Hilfe Dritter zu bekommen (Wasserschutzpolizei, Küstenwache, etc.).
Einen schönen Donnerstag!
Charlie80