Gefahr im Verzug: Argumentation

Hallo,
Ein Eigentümer bekommt kein Erlaubnis von Mieter sein Eigentum besichtigen und Anlagen kontrollieren.
Mieter sind seit Wochen ausgezogen, wohnen woanders, das Haus ist leer, Briefkasten und Namenschild sind nicht da.
Vermieter bekommt Info, dass an Brennstofftanks, Heizung und Wasserrohren manipuliert worden,
Ein Provisorium Abflussrohr muss ab diesem Tag dringend behandelt werden.
Vermieter hat auch ein Ersatzschlüssel für solche Notfälle.

Aufgrund Gefahr im Verzug kommt Vermieter mit Zeuge ins Haus, schaut alles an, schaltet ordentlich Strom, Wasser ab, lässt den Provisorium behandeln durch Fachfirma, tauscht den Schloss.
Mieter, dass selbst wirksam gekündigt hat, ruft die Polizei an.

Frage: kann sein, dass Gericht hier kein Hausfriedensbruch, sondern Notwendige Massnahmen sieht?hier ist maximal mit Geldstrafe zu rechnen. Gibt es eine Tabelle dazu? Von-bis?
Was soll der Vermieter hier am wahrscheinlichsten erwarten?

Das dürfte so nicht stimmen. Das Ganze ist etwas konfus.
Bitte die Sachlage korrekt schildern, sonst kann Dir hier niemend richtig antworten.

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Es gibt keine „Tabelle“ aus der man zu erwartende Strafen, sei es Geld-oder Haftstrafe (auf Bewährung sicherlich) ablesen kann.
Es gibt den Strafrahmen, aus dem der Richter das Maß selbst festlegt nach dem Einzelfall.
Gefahr in Verzug wäre z.B. niemand ist in Wohnung, Mieter nicht erreichbar und es rinnt Wasser aus der Tür. Das ist ein Klassiker.

Aber Du hattest doch nicht Hinweise von Nachbarn über den Zustand, wo man sich ja fragen muss, wie die das wissen können. Aber darauf kann man schwerlich Gefahr im Verzug annehmen.

es kommt immer Stück für Stück mehr heraus bei Dir !
gestern klang alles noch anders. Mieter ist längst raus, haus ist leer, Garten vermüllt usw. Streit ging nur um das Heizöl, deshalb erfolgte noch keine Schlüsselübergabe.

Nun hat er zwar gekündigt, ist aber offensichtlich noch gar nicht komplett ausgezogen. Man kündigt ja auch zu einem Datum. Ist das überhaupt überschritten ?

MfG
duck313

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hi,

ich kenne keine Provisorien, die eine Zeitschaltuhr verbaut haben und am Tag X kaputt gehen.

Zudem ist das Haus unbewohnt und ein Defekt am Abwasser somit erstmal eher unschädlich.

es gibt auch kein Gesetz, dass man eine gemietete Wohnung bewohnen muss.

wie erklärt man die Notwendigkeit das Schloss auszutauschen?

das wäre ja schlimm, wie man an dir sieht.
Soll ein Einbrecher erstmal in eine Tabelle schauen können um dann abzuschätzen, ob er bei dir einbricht?

Das ist ja schon richtig geplant, was du vor hast. Langsam solltest du dich aber fragen, ob deine Texte hier dauerhaft unauffindbar sind, sollte es zu diesem dringenden Vorfall in dem vermietetem Haus kommen…

grüße
lipi

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Noch nicht. Darum wartet Vermieter noch bis 0.00 Uhr.
Strafe gibt’s bis 15 Tagessätze, aber nur wenn die Immobilie zu Wohnzwecken genutzt ist, also " Daheim" ansonsten…
Hier ist der Mieter erreichbar und weigert in Anwesenheit Zeuge auch Gefahren auszuschließen.

Du solltest mal § 40 StGB lesen. Da erfährst du, dass es keine Begrenzung auf 15 Tagessätze gibt, und dass die Strafe sehr individuell ausgeurteilt wird.

https://dejure.org/gesetze/StGB/40.html

Entsprechend schwer ist es zu prognostizieren, was passieren wird. Ich tippe einmal darauf, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt und den Anzeigeerstatter, also den Mieter, auf den Privatklageweg verweist (§§ 376, 374 Abs. 1 Nr. 1 StPO; 123 Abs. 1 StGB). Diese Privatklage ist nicht dasselbe wie eine privatrechtliche Klage im Sinne der Zivilprozessordnung, sondern ein Strafverfahren, in dem der zur Privatklage Befugte ohne Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verurteilung anstrebt. Das wird hier wahrscheinlich nicht passieren.

Trotzdem – deine Pläne sind straf- und zivilrechtlich verboten. Daran ändert sich um 0:00 Uhr rein gar nichts.

Was spricht eigentlich dagegen, einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten?

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Gefahr im Verzug : man muss rein!
Protokoll, Zeuge, 100 Fotos.
…war doch kein Gefahr? Würde nichts gemacht?
Bitte, Beweisen!
Pluspunkte: das Haus ist deins. Säubern, vermieten, profitieren.
Minus: nach 2-3 Jahren 200 € Strafe… Vielleicht.

Kontinuierlich hollt der Vermieter Ratschläge von „Haus und Grund“
Auch alternative Meinungen aus Foren.

Das ist DEINE (falsche!) Interpretation.

Wenn Wasser tropft ist dann selten harmlos. Auch wenn’s Pisswasser ist.

moin,

dein Problem ist nur, dass dein Anliegen ganz offensichtlich Selbstjustiz ist.

Tropfendes Wasser kannst du von außen unmöglich erkennen.
‚Pisswasser‘ kann es nicht sein, da unbewohnt.

Nochmal, und auch wieder sehr einfach gehalten: dein Vorhaben durchschaut selbst ein Grundschüler.
Sollten deine Texte hier öffentlich werden - was sie ja letztlich schon sind - wird auch ersichtlich, was dich dazu bewegt hat.
Nicht also ein eventuell tropfendes Irgendwas, sondern schlicht der Wille den Besitz über das Haus zu erlangen.

nicht wenn der Mieter so drauf ist wie du.
Strafe ist etwas anderes als Schadensersatz, den du noch gar nicht auf dem Schirm hast.
Wenn du dir im Geiste Gefahr im Verzug einreden kannst, heißt das bei weitem nicht, dass dies auch von allen anderen so gesehen wird.

Zeigt nur um so mehr, dass es nicht um ‚Gefahr im Verzug‘ geht.
Zufällig 100 Fotos gemacht… oder was geht in deinem Kopf vor?

grüße
lipi

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Liebe Community,

nach dem letzten Beitrag des Fragestellers, den ich löschen musste, ist hier alles gesagt.

Vielen Dank für eure Antworte!
Dominik vom www Team