Gefährdungsbeurteilung in Betrieben

Guten Tag,
Wir müssen für unsere Arbeiten im Elektrobereich in Fremdfirmen nun eine Gefährdungsbeurteilung vor jeder Arbeit durchführen.
Wer ist dazu verantwortlich und darf ein Arbeiter dies ,ohne dass er Sifas ist, diese allein durchführen oder muss ein Meister/Arbeitgeber dies beurteilen?

Hallo!
verantwortlich ist und bleibt der Arbeitgeber.
Er kann aber diese Aufgaben an ausreichend qualifizierte Personen abgeben. In der Regel sind das Sifas.
und in Fremdfirmen muss auch die dortige Sicherheitsfachkraft/Betriebsleiter… mitsprechen, denn ein Externer kann nicht alle Gefahren und Betriebsabläufe dort kennen oder wissen auf was besonders geachtet werden muss.

MfG
duck313

Also nicht jeder Arbeiter --sondern nur explizit Sifas?
d.h. wenn ich als nicht qualifizierte Person es mache ist es nichtig und nicht rechtens?

Nein, diese Anforderung besteht nicht.

awM

Hallo,

§ 5 ArbSchG schreibt zwar nicht direkt vor, daß GBUs nur von Fachkräften wie zB Sifas erstellt werden dürfen.
Wenn aber der AG jemand so gänzlich „unbeleckten“ AN wie Dich damit beauftragt, bekommt er evtl. große Probleme mit Aufsichtsbehörden und BG, wenn Unfälle passieren und die GBU laienhaft war.

Insbesondere die BG hat dann die Möglichkeit, den AG mit massiven Beitragserhöhungen zu quälen, wenn die GBUs im Betrieb nicht sach- und fachgerecht erstellt werden.

&Tschüß
Wolfgang