Gefahrstoffe: Verstoß gegen TRSG521: BGB oder StGB?
Liebe Gemeinschaft,
liebe Sachkundige in der Gefahrstoffverordnung,
fällt ein Verstoß gegen TRSG521 bei einer Renovierungsmaßnahme (Asbest und Mineralwolle nicht entfernen, ordnungsgemäß entsorgen) unter das BGB oder das StGB, insofern als Gesundheits-gefährdung , d. h. Krebs und davor schon Silicosis, als Folgen benannt werden?
Vielen Dank Ihnen für Ihre Antworten!
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