Gefahrstoffe: Verstoß gegen TRSG521: BGB oder StGB?

Gefahrstoffe: Verstoß gegen TRSG521: BGB oder StGB?

Liebe Gemeinschaft,
liebe Sachkundige in der Gefahrstoffverordnung,

fällt ein Verstoß gegen TRSG521 bei einer Renovierungsmaßnahme (Asbest und Mineralwolle nicht entfernen, ordnungsgemäß entsorgen) unter das BGB oder das StGB, insofern als Gesundheits-gefährdung , d. h. Krebs und davor schon Silicosis, als Folgen benannt werden?

Vielen Dank Ihnen für Ihre Antworten!
visittheinternet

Hallo,

weder noch. Die Technische Regel für Gefahrstoffe (also TRGS) ist eine Vorschrift der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, wie mit Gefahrstoffen umzugehen ist. Daraus kann man weder Ansprüche noch Strafregeln ableiten. Die Frage nach BGB oder StGB trifft es also nicht bzw. erst, wenn tatsächlich bspw. ein Schaden entstanden ist, ein anderes Rechtsgut verletzt oder eine Straftat begangen wurde.

Gruß
C.