Gegen Aufwendung durch Fertigung von Kopien gemäß § 25 Abs. 5 Satz 2 SGB X

Hallo, ich habe seit mehreren Jahren schon streit mit dem Jobcenter in Leistungsangelegenheit und Jobangelegenheit! Ich habe selbst wegen der vielen, Widersprüchen und Anhörungen Akteneinsicht beantragt, dies würde auch gewährt! Nur möchte ich nicht beim Jobcenter sitzen und mir über die schulter schauen lassen, wenn ich Nutzen machen und in der Akte blätter. Auf der Anderen Seite möchte ich auch nicht für die Aufwendung durch Fertigung von Kopien belangt werden.

Gibt es eine Möglichkeit das mir die Kopien zugeschickt werden ohne das mir kosten entstehen???

Hallo,

Bei der Akteneinsicht sitzt in der Regel immer jemand mit dabei. Da die Akte aller Voraussicht nach durchnummeriert ist, bei der Einsicht die Seitenzahlen aufschreiben, welche man kopiert haben möchte oder Seiten anders markieren und um Zusendung der Kopien bitten. Das sollte eigentlich kostenlos sein. Aber man kann nicht verlangen, dass die Kopien sofort gemacht werden. Wenn man nicht möchte, dass die zugesendet werden, fragen wann die Kopien fertig sind und selber abholen gehen.

MfG

Hallo,

es gibt eine Möglichkeit, Kosten für Kopien zu umgheen.
Der Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht gem. § 83 SGB X sollte auf den Verdacht eines Verstoßes gegen den Sozialdatenschutz (§ 67 ff SGX X) gestützt werden. In diesem Falle kommt zusätzlich das Landesdatenschutzgesetz zum Tragen. Den LDSG zufolge sind Auskünfte (auch in Form von Kopien) kostenlos zu erteilen.
Zudem reagieren JC (und notfalls auch Gerichte) meistens sehr schnell, wenn Du bereits einige beweise hast, daß gg. den DS verstoßen wurde. Zudem verzichten JC meistens freiwillig auf die Geltendmachung von Kosten, um sich vom Vorwurf der rechtswidrigen Datenerhebung, Übermittlung und speicherung reinzuwaschen, weil die öffentlichen Medien sich über derartige Vorfälle sehr freuen.

Sehr effektiv ist üblicherweise der Satz:

Ich beantrage Akteneinsicht gem. § 83 SGB i. V. m. § 67 ff SGB X, § >LDSG

Dazu kann ich leider nichts sagen.

Hallo Riddick (I bow to no man ^^)

das Jobcenter kann etwas für den Aufwand verlangen, der ihnen durch dieses Kopieren entsteht. Wenn du z.B. ein mobiles Kopiergerät mit eigener Stromquelle, eigenem Toner und eigenem Papier mitbringen würdest, sodass diese Kosten dem Jobcenter nicht entstünden und kein Mitarbeiter dafür Zeit aufwenden müsste, gäbe es auch keinen Aufwand, für den das Jobcenter zu entschädigen wäre.
Mal davon ausgehend, dass du nicht über solche Gerätschaften verfügst: Man kann die betreffenden Unterlagen auch einfach abfotografieren und dann daheim entsprechend selber ausdrucken.

Ansonsten halt Anwalt einschalten - die damit verbundenen Kosten würden ggf. über die Prozesskostenhilfe laufen.

Bei einem Widerspruchs-/ Klageverfahren sollte man die damit verbundenen Kostenbelege gut und übersichtlich geordnet aufbewahren (z.B. Fahrtkosten, Beratungshilfe-Eigenanteil, Kopierkosten, Porto etc.) -> http://hartz.info/index.php?topic=11.0

LG