Hallo,
im Dezember hatte M. seine Autobank angeschrieben und bat um Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühr (aus 2009) nebst Zinsen mit Fristsetzung 14 Tage später. Keine Reaktion seitens der Bank. Auf Grund der Kürze der noch verbleibenden Zeit d. Verjährung entschied sich M für das Mahnverfahren.
Er stellte also online einen Mahnbescheid an die Autobank.
Dieser MB kam auch direkt am 18. Dez. noch bei Der Autobank an (Bescheid vom Gericht an M mit Datum der Zustellg.). Da bis heute noch keine Zahlung eingegangen ist noch sonstige Reaktion, auch kein Widerspruch, einfach nichts seitens der Bank die Frage an Euch, wie könnte M. sich nun weiter verhalten?
Wäre es besser, noch abzuwarten (wie lange?)
**Wäre es besser, selbst nochmal mit einem Brief die Autobank anzuschreiben und nochmal letzte Frist setzen? Wäre es besser, das vom Gericht zugesendete Formular „Antrag auf Vollstreckungsbescheid“ auszufüllen und diesen vom Gericht zustellen zu lassen? Ist es überhaupt sinnvoll, einen VB gegen eine Autobank zu stellen?
Kommen in dem Fall noch Kosten (Zustellkosten Gericht) auf M zu?Und was ist wenn die Autobank auf den VB Einspruch erhebt und es dann automatisch zum streitigen Prozess kommt - kann M dann immer noch sagen, er bricht das ganze ab, um keine Prozesskosten zu tragen?
Wieviel würde so ein Prozess bei Streitwert um 280 Euro nebst Zinsen denn in etwa kosten?Und angenommen M obsiege den Prozess - muss in dem Fall dann die Autobank auch alle Prozesskosten tragen??**
Wäre es besser gleich zum Anwalt zu gehen und das ganze zu übergeben? Lohnt sich das denn bei 230 Euro Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen? Was würde das denn in etwas beim Anwalt kosten?
Vielen lieben Dank voraus für Eure Antworten. Wenn es was neues gibt poste ich es auch gern.
MfG