Guten Abend,
eine Freundin von mir hat Ärger mit der Hausverwaltung.
Die Hausverwaltung hat ihr eine Mahnung (1. Mahnung) wegen einer Rechnung verschickt, welche die Hausverwaltung für den angeblichen Rückstand der Kaltmiete und Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung.
Rückstand der Kaltmiete und Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung ist deshalb zustande gekommen, weil die Freundin von mir die Bruttomiete in Vergangenheit wegen der Baumaßnahmen des Hauses gemindert hat.
Die 1. Mahnung wurde von meiner Freundin zurückgewiesen, mit der Begründung, dass sie die Mahnung nicht nachvollziehen kann. Sie hat die Hausverwaltung um eine Erläuterung der Rechnung aufgefordert.
die Hausverwaltung hat auf das Schreiben nicht reagiert und hat daraufhin ihr die 2. Mahnung verschickt, mit einer Frist für die Ausgleichszahlung der Rechnung und mit dem Hinweis, dass die Hausverwaltung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO Daten über trotz Fälligkeit nicht beglichene Forderung an die Schufa Holding AG übermitteln wird.
Nun meine Freundin möchte wiesen:
- Was passiert, wenn die Rechnung von ihr nicht weiterhin bezahlt wird?
- Darf die Hausverwaltung die nicht beglichene Forderung an die Schufa Holding AG übermitteln, wenn die Rechnung von ihr nicht bezahlt wird?
Kann man dann dagegen gerichtlich vorgehen? - Kann die Hausverwaltung die Wohnung fristlos kündigen?
Kann man dann dagegen gerichtlich vorgehen?
Für eure Unterstützung und Info bedanke ich mich sehr und verbleibe
mit besten Grüßen
Alireza