Hallo,
ich wollte wissen, welche Möglichkeit man hat, gegen einen Zahnarzt vorzugehen.
Kind (fast 9) klagt über Zahnschmerzen, eigene Zahnärztin hat kurzfristig keinen Termin frei, Sprechstundenhilfe rät, zu einer „24-h-Praxis“ zu gehen. Gesagt, getan. Zahnarzt kommt sehr unfreundlich rüber und sowohl er als auch die Stuhlassistenz gehen mit dem Kind sehr grob um (beide haben wohl mehrfach mit den Instrumenten im Mund gedrückt und dabei wurde vermutlich das Zahnfleisch verletzt). Gleich nach dem Zahnarztbesuch, bei dem zwei angeblich lockere Füllungen ersetzt wurden, eine davon provisorisch (Grund für das Provisorium ist unklar!), beschwert sich das Kind über starke Zahnfleischschmerzen. Abends (der Zahnarztbesuch war am Mittwoch Nachmittag) wird festgestellt, dass das Zahnfleisch gerötet und stark geschwollen ist. „Behandlung“ zunächst mit Kamillentee, dann mit Listerine Mundspülung, die desinfizierend und entzündungshemmend wirken soll.
Beschwerde-E-Mail am Donnerstag an die Praxis geschickt, noch keine Reaktion erfolgt, nicht mal eine Entschuldigung.
Morgen gibt’s einen Termin bei der eigenen Zahnärztin. Das Zahnfleisch ist nach wie vor entzündet/geschwollen, es schmerzt, wenn man beim Zähneputzen dran kommt (und wer Kinderzähne und Zahnbürsten kennt, weiß, dass es fast unmöglich ist, Zähne richtig zu putzen, ohne das Zahnfleisch zu berühren), bei versehentlicher Berührung hat’s sogar stark geblutet und seit gestern gibt’s ein paar weiße Pünktchen auf der geschwollenen Stelle, so ähnlich wie Aphten, aber um einiges kleiner. Wenn ich mir das durchlese (insb. der erste Absatz von Punkt 3), könnte es durchaus ein Abszess sein, verursacht durch eine Verletzung des Zahnfleisches.
Mal sehen, was morgen die Zahnärztin sagt.
Bringt eine Beschwerde bei der Zahnärztekammer etwas?
Viele Grüße
Christa