Moin.
Das Hochschleudern eines Gegenstandes, der auf der Fahrbahn liegt, durch ein darüber fahrendes Fahrzeug kann für den Fahrer ein unabwendbares Ereignis sein, er haftet dann nicht.
So geschehen z.B. beim Hochschleudern einer Piccolo-Flasche durch einen Linienbus.
Das Amtsgericht sagte: Keine Haftung. Das Landgericht bestätigte dies.
Aus http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Schleuderhaftung05.php
Der zuständige Richter [des Amtsgerichtes] wies die Klage in vollem Umfang ab. Der Unfall sei für den Fahrer des Busses ein unabwendbares Ereignis gewesen. Daher komme eine Haftung nicht in Betracht. Das Hochschleudern von Gegenständen, für deren Vorhandensein auf der Fahrbahn keine Anhaltspunkte vorlägen, sei im Regelfall unabwendbar.
(…)
In ähnlicher Weise seien Fälle entschieden worden, in denen ein Fahrer Hindernisse, mit denen er auf einer Fahrbahn nicht rechnen müsse, nicht rechtzeitig („in letzter Sekunde“) wahrnehme und es daher zu einem Unfall mit einem unbeteiligten Dritten gekommen sei. So liege der Fall auch hier: Mit einer Piccoloflasche müsse auf einer Fahrbahn nicht gerechnet werden. Auch sei ein solch kleines Hindernis bei Dunkelheit von dem Fahrer des Busses kaum so rechtzeitig erkennbar, dass er mit dem schweren Fahrzeug noch so habe ausweichen können, dass es zu keinerlei Schäden an Fahrzeugen von Dritten kommen konnte.
Die Einschränkungen sind zu beachten! Mit einer umgekippten Baustellenabsperrung muss ich z.B. in Baustellen immer rechnen, insbesondere bei einem Sturm.
Oder mit Resten von Systemfeuerwerken in der Silvesternacht.
Mit diesem Urteil fand sich die Klägerin jedoch nicht ab und legte Berufung zum Landgericht München I ein. Die zuständige Kammer schloss sich jedoch in vollem Umfang der Argumentation des Amtsgerichts an. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Ein 50cm * 50cm Gegenstand kann ja eine flach aufliegende Spanplatte sein, die vom Sog hochgewirbelt wird. Hier sehe ich die Unabwendbarkeit als gegeben an.
Es wird also mal wieder auf die genaueren Umstände des Einzelfalls ankommen, eine Beurteilung im Forum ist daher weder erlaubt noch möglich!