Hallo zusammen,
was mich interressieren würde ist folgender Sachverhalt:
Angenommen jemand fährt innerorts an seiner Garageneinfahrt vorbei, um anschließen rückwärts in seine Garageneinfahrt zu fahren. Bleibt stehen, blinkt rechts und fährt dann los.
Wenn jetzt Gegenverkehr kömmen würde und würde sich erschrecken und das Steuer verreißen und auf den rechten Bürgersteig fahren. Wer müsste nun den Schaden z.B. defekte Felge bezahlen? Der, der Parken wollte oder der Gegenverkehr?
Da gibt es doch bestimmt schon irgendwelche Urteile?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Uli