Gegenverkehr baut Unfall beim Anfahren

Hallo zusammen,
was mich interressieren würde ist folgender Sachverhalt:

Angenommen jemand fährt innerorts an seiner Garageneinfahrt vorbei, um anschließen rückwärts in seine Garageneinfahrt zu fahren. Bleibt stehen, blinkt rechts und fährt dann los.
Wenn jetzt Gegenverkehr kömmen würde und würde sich erschrecken und das Steuer verreißen und auf den rechten Bürgersteig fahren. Wer müsste nun den Schaden z.B. defekte Felge bezahlen? Der, der Parken wollte oder der Gegenverkehr?
Da gibt es doch bestimmt schon irgendwelche Urteile?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Uli

Hallo!

Da von Rückwärtsfahrern nochmals verstärkte Sorgfalt gefordert wird, haftet er grundsätzlich auch.

Man sieht ein rechts blinkendes Fahrzeug am rechten( f. Gegenverkehr linken) Rand stehen. Was muss man annehmen ? Es hält dort.

Man muss nicht annehmen, es fährt jetzt unkontrolliert rückwärts und biegt so in eine Grundstückseinfahrt ein.
Dem Gegenverkehr wäre das sicherlich allein kaum bemerkenswert.
Sehr wahrscheinlich schlägt der rückwärts einparkende PKW doch unvermutet ein und steht einen Moment quer zur Fahrbahn und versperrt mindestens eine Spur, kommt vielleicht sogar über die Mittellinie auf die Gegenfahrbahn.

Da kann man schon erschrecken. Haftungsfrage ergibt sich immer aus dem Einzelfall, nach der dortigen Situation.

MfG
duck313

Hallo,

und wie weit ist man schon zurück gefahren? Und wie weit das Lenkrad eingeschlagen? Stand evtl. die Schnauze schon nahe (oder auf) der Gegenfahrbahn?

Wenn sich der Fahrer nur wegen dem Blinker erschreckt hat, ist es sein Problem. Aber wenn der Parker forsch zurückfuhr und dem anderen gefährlich nahe kam, so dass ein Ausweichen notwendig war, dasn sieht es ganz anders aus.

Aber wie war die Situation genau? Was sagen die Zeugen?

Haelge

Hallo,
angenommen man ist schon in der Garage, bis man merkt, dass ein Anderer auf dem Gehweg steht. Und angenommen es gibt keine Zeugen. Und angenommen die Polizei wurde gerufen, dann gab es eine Strafe von 35€ ist dann die Sachlage klar?
Denke mal, dass die Polizei auch kein Interresse an dieser Lapalie zeigen würde.

LG
Uli

Na, wenn die Polizei schon eine Verwarnung ausspricht… Ja, für was denn? Für das Einparken mit Behinderung?! Hmmm, dann sollte es klar sein. Wenn nichts falsch gemacht wurde, würde es keine Strafe geben.
Und wenn man genau für diese Aktion verwarnt wurde, dann kann sich der Geschädigte darauf berufen.