Hallo,
die gegnerische Versicherung hat nach einem Verkehrsunfall vom Mai 2016 endlich per Scheck die notwendigen Kosten der Reparatur nach Kostenvoranschlag vom Mai bis auf den MwSt.-Satz und den Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten beglichen. Nun ist es so, dass ich der gegnerischen Versicherung damals ein Kostenvoranschlag präsentieren musste um meine Forderungen geltend zu machen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Auto im Unfallzustand. Also wurde von der Werkstatt u.a. eine Fahrertür angeboten. Zuhause wollte ich aber wegen der vorauszusehenden Wartezeit auf Klärung der Schuldfrage (ausländische Versicherung) nicht sichtbar mit einem Unfallwagen herumfahren und es war mir deshalb möglich die Unfallspuren (war nur Abrieb des gegnerischen Autos) zumindest auf der Tür weg zu polieren. Im Sommer hätte ich sowieso auch mal das Auto gewaschen und poliert. Fakt ist nun, dass die zu erwartende Werkstattrechnung je nach Ausführungsstätte auch durchaus geringer ausfallen könnte, als der Kostenvoranschlag darstellte. Auch müsste ein lockerer Außenspiegel nicht unbedingt von der Werkstatt repariert werden und ich könnte selbst danach schauen. Dieser wurde zur Vorsicht damals von der Werkstatt für ca. 500,- als Neuteil angeboten.
Deshalb nun meine Frage : Wenn ich die Reparaturrechnung geringer bekommen könnte bzw. nicht alle im Kostenvoranschlag aufgeführten Punkte erledigen lassen würde und ich würde die tatsächliche geringere Rechnung wegen der MwSt.-Nachforderung und der Anrechnung des Nutzungsausfalls bzw. der Mietwagenkosten geltend machen, würde die gegnerische Versicherung dann die Zahlungen mit dem Betrag auf dem ausgehändigten höheren Scheck verrechnen? Oder würde die Versicherung das als meine Entscheidung ansehen eben nicht den vollen Kostenvoranschlag ausgeschöpft zu haben und ich würde trotzdem die MwSt. und den Nutzungsausfall bzw. die Mietwagenkosten on Top bekommen?
Bin gespannt auf Eure Ansichten. Vielleicht gibt es auch hierzu irgendwelche Links, die Ihr mir nennen könnt.
LG,
Astrasilver