Gegnerische Versicherung begleicht nach Verkehrsunfall Kostenvoranschlag zu 100% - Fragen zu Abwicklung

Hallo,
die gegnerische Versicherung hat nach einem Verkehrsunfall vom Mai 2016 endlich per Scheck die notwendigen Kosten der Reparatur nach Kostenvoranschlag vom Mai bis auf den MwSt.-Satz und den Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten beglichen. Nun ist es so, dass ich der gegnerischen Versicherung damals ein Kostenvoranschlag präsentieren musste um meine Forderungen geltend zu machen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Auto im Unfallzustand. Also wurde von der Werkstatt u.a. eine Fahrertür angeboten. Zuhause wollte ich aber wegen der vorauszusehenden Wartezeit auf Klärung der Schuldfrage (ausländische Versicherung) nicht sichtbar mit einem Unfallwagen herumfahren und es war mir deshalb möglich die Unfallspuren (war nur Abrieb des gegnerischen Autos) zumindest auf der Tür weg zu polieren. Im Sommer hätte ich sowieso auch mal das Auto gewaschen und poliert. Fakt ist nun, dass die zu erwartende Werkstattrechnung je nach Ausführungsstätte auch durchaus geringer ausfallen könnte, als der Kostenvoranschlag darstellte. Auch müsste ein lockerer Außenspiegel nicht unbedingt von der Werkstatt repariert werden und ich könnte selbst danach schauen. Dieser wurde zur Vorsicht damals von der Werkstatt für ca. 500,- als Neuteil angeboten.
Deshalb nun meine Frage : Wenn ich die Reparaturrechnung geringer bekommen könnte bzw. nicht alle im Kostenvoranschlag aufgeführten Punkte erledigen lassen würde und ich würde die tatsächliche geringere Rechnung wegen der MwSt.-Nachforderung und der Anrechnung des Nutzungsausfalls bzw. der Mietwagenkosten geltend machen, würde die gegnerische Versicherung dann die Zahlungen mit dem Betrag auf dem ausgehändigten höheren Scheck verrechnen? Oder würde die Versicherung das als meine Entscheidung ansehen eben nicht den vollen Kostenvoranschlag ausgeschöpft zu haben und ich würde trotzdem die MwSt. und den Nutzungsausfall bzw. die Mietwagenkosten on Top bekommen?

Bin gespannt auf Eure Ansichten. Vielleicht gibt es auch hierzu irgendwelche Links, die Ihr mir nennen könnt.

LG,

Astrasilver

Hallo,
Du willst die Reparaturkosten fiktiv, die Mehrwertsteuer aber konkret erstattet bekommen.
Das ist meines Wissens nach zulässig.

Du kannst gerne billig reparieren lassen und trotzdem die Kosten einer sachgerechten Reparatur erstatten lassen. Du bekommst dann die MwSt ersetzt, die für die konkreten Reparaturkosten bezahlt wurde.

hi,

nicht als Entscheidung, eher als Tatsache.
Du kannst nicht tatsächlichen Aufwand und Kostenvoranschlag vermischen und dir jeweils das Höchste raussuchen.

dann gilt die Rechnung, nicht mehr der Kostenvoranschlag.

grüße
lipi

@littlepinguin
Es ist ja alles schön und gut, aber durch den bereits erhaltenen Scheck hätte ich ja sozusagen ein Plus in der Kasse und würde dann die tatsächliche Rechnung wegen der MwSt. -Nachzahlung und den übrigen genannten Kosten einreichen. Aber was passiert mit dem Plus aus dem Scheck? Würde die Versicherung zunächst damit verrechnen oder gäbe es die MwSt. und den Nutzungsausfall etc. noch on top in einer neuen Zahlung?

LG