Gehalt bei berufsbegleitendem Studium / Finanzierung

Servus,

Folgende Situation: AG finanziert das berufsbegleitende Bachelor-Studium (4 Jahre) des AN für insgesamt ca. 20.000 EUR. AN verpflichtet sich vertraglich zwei Jahre nach Beendigung des Studiums weiter für den AG zu arbeiten, wobei je Monat 1/24 der Studiengebühren erlassen werden.

Frage: Ist es in Ordnung bzw. rechtmäßig, dass der AG ein niedriges (und unangemessenes) Gehalt während des Studiums mit der Finanzierung des Studiums begründet? (Obwohl vertraglich eine Bindung an das Unternehmen vereinbart wurde)

Danke für Eure Meinungen und Expertenwissen.

Hallo,

kein Mensch hier kennt den Vertrag im Orginaltext mit allen Einzelheiten.
Kein Mensch weiß, was Du arbeitest und was in Deinem Fall eine „unangemessene“ Vergütung ist.
Kein Mensch Weiß, wie der Arbeitsvertrag vorher war und was evtl. geändert wurde.
Kein Mensch weiß, ob eine Tarifbindung besteht.
Kein Mensch weiß, ob es im Betrieb einen BR gibt.

Das Einzige, was sich aufgrund des geschilderten Sachverhaltes einigermaßen sicher sagen läßt, ist der Umstand, daß die Anrechnungsvereinbarung über zwei Jahre bzw. 1/24 bei 20.000€ AG-Beteiligung grundsätzlich zulässig sein dürfte.

Entweder kommst Du mit mehr Fakten 'rüber oder Du mußt halt doch mal einen Fachmenschen für Arbeitsrecht vor Ort konsultieren, was im geschilderten Fall sowieso empfehlenswerter wäre, da es auf sehr konkrete Einzelfallumstände ankommen könnte.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

rechne doch mal den Stundenlohn aus, den du während des Studiums bekommst…
Musst du neben deinem Studium täglich in die Arbeit?
Oder nur an vorlesungsfreien Tagen?
Hast du dort dann eine verantwortungsvolle Tätigkeit oder bist du da eher der Praktikant?

Wer Lehrling ist, wird als Lehrling bezahlt

grüße
miamei