Gehalt für Azubi nach bestandener Prüfung

Hallo liebe Wissende,
in unserem Betrieb wird der TVöD angewandt. Unsere Azubine wird im Anschluß an ihr Ausbildungsverhältnis übernommen. Hat sie schon nach bestandener Prüfung (Ende Juni)Anspruch auf Gehalt, oder gilt der Ausbildungsvertrag (bis Ende August)und somit Azubi-vergütung? Im Tarifvertrag Azubis habe ich nichts entsprechendes gefunden, nur den §, dass Azubis nach bestandener Prüfung 400 € erhalten.
Vielen Dank für Eure Hilfe, Gabi

Hallo Gabi,

ob der Ausbildungsverhältnis direkt mit dem Prüfungstag endet, ist davon abhängig, um was für eine Ausbildung es sich handelt. Wenn es sich um eine Ausbildung handelt, die unter das Berufsbildungsgesetz fehlt, dann endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Tag der Prüfung (§ 21 (2) Berufsbildungsgesetz). Ab dem Folgetag muss Sie dann einen Arbeitsvetrag erhalten und hat somit auch Anspruch auf dem Angestelltengehalt ab diesem Tag.
Viele Grüsse
Markus

Hallo Gabi,

mit der bestandenen Prüfung gilt ein Auszubildender als Angestellter. Das neue Gehalt gilt mit der bestanden Prüfung.
Herzliche Grüße
Pedi

Hallo, lt. meines Wissenstandes ist es so, dass eine Ausbildung mit Abschluss der Prüfung beendet ist. Eine Prüfung ist mit Datum des Prüfungszeugnisses beendet. Das heißt, am darauf folgenden Tag beginnt das Angestelltenverhältnis.
Gruß
Ella