Gehalt in der Warenwirtschaft

Hallo,
mich interessiert das realistische Gehalt für die folgende Position.
Wo bekommt man den passenden Tarifvertrag bzw. was verdienen andere in ähnlicher Position?

Frau
Einzelhandel
Warenwirtschaft im Zentrallager
Ansprechpartner für z.B. Filialen und Lagerpersonal
11 Filialen
440 Angestellte

Gruß
Thoni01

Servus,

was macht dieser Ansprechpartner? Bedient er die Telefonanlage? Tippt er Aufträge, die auf Papier, per Fax, E-Mail und telefonisch eingehen, ins WaWi-System rein? Organisiert und kontrolliert er ein- und ausgehende Gefahrguttransporte? Ist er Spezialist für REACH? Für Zolltarifnummern? Für die Abwicklung von Akkreditiven?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

Wo bekommt man den passenden Tarifvertrag

von den tarifschließenden Parteien

bzw. was verdienen
andere in ähnlicher Position?

Google kaputt? Zur Qualität solcher Erhebungen findet man allerdings keine Aussagen. Mir ist bis jetzt immer zu gering.

Gruß
Otto

Guten Tag,

Tarifvertrag hat der Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft, über Internet m.E. schwierig zu bekommen.

Schöne Grüße

Rüdiger Scholz

Google kaputt? Zur Qualität solcher Erhebungen findet man
allerdings keine Aussagen. Mir ist bis jetzt immer zu gering.

Gruß
Otto

Mein Google funktioniert - hast du Probleme demit?
Beispiel: Begriff Warenwirtschaft: 900 - 3600 EUR
Ich suche einfach alternative Quellen.

Ansprechpartner:
Per Telefon, Fax, Mail und persönlich beim Lagerpersonal.
WaWi-System:
logistische Bewegungen erfassen, anpassen, steuern.
Kein Gefahrgut, kein REACH, kein Zoll, keine Akkreditive.
Organisieren und strukturieren von Waren(-gruppen).
Verwaltung von Retouren.
Nachforschungen bei Fehllieferungen uä.

Gruß
Thoni01

Servus,

das dürfte sich je nach Region und Unternehmen zwischen 30 und 39 k€ bewegen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Mein Google funktioniert

wußte ich vorher nicht

  • hast du Probleme demit?

nein

Beispiel: Begriff Warenwirtschaft: 900 - 3600 EUR

Ergibt einen Mittelwert 2050. Was gefällt dir daran nicht?

Ich suche einfach alternative Quellen.

Konnte ich deiner Frage nicht entnehmen. Sonst hätte ich mir eine Antwort ersparen können.

Hallo,

falls überhaupt ein TV im Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt, gilt § 8 TVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__8.html
Diese Pflicht umfasst nicht nur den aktuellen Lohn-TV, sondern auch ggfs. den Mantel-TV, der zB Eingruppierungsmerkmale beschreibt.

Gewerkschaftsmitglieder im Einzelhandel bekommen den TV auch kostenlos von ihrer Gewerkschaft Ver.di

Allerdings sind seit längerem sämtliche Mantel- und Lohn-TVe, die Ver.di abgeschlossen hat, gekündigt und einige AG haben Gefälligkeitsverträge mit Pseudogewerkschaften a la DHV abgeschlossen oder wollen dies tun.

&Tschüß
Wolfgang

Danke!

Danke,

es geht um Gehaltsverhandlungen bei einer Neueinstellung.
Noch ist sie nicht in der Gerwerkschaft und den Arbeitgeber befragen ist unpassend. :wink:

Gruß
Thoni01