Gemäß dem Fall ein Geschäftsführer einer UG zahlt sich ein Gehalt von 2500 Euro/Monat aus. Wie würde sich das Ganze verhalten, wenn die Firma schlechter läuft und er das Gehalt nicht mehr aufbringen kann? Kann im Laufe eines Jahres eine Anpassung vorgenommen werden oder sogar mal ein Monat ausgelassen werden? Entstehen der Gesellschaft dadurch Nachteile das sie dem Geschäftsführer Gehalt schuldet?
Ein Geschäftsführer kann sich natürlich für Gehaltsverzicht entscheiden. Da spricht nichts dagegen. Dieser Verzicht impliziert nicht, dass er diesen niemals wieder auszahlen kann.
Also man kann eine Firma oder GmbH oder MiniGmbH sehr wohl führen ohne Gehaltsauszahlung. Kein Thema. Derjenige der eine EinpersonenGmbH führt kann daraus sogar aus dieser Sachen einen Kreditvertrag, in einer GmbH-Versammlung die er nur mit sich führt und schriftlich niederlegt, aushandeln. Alles möglich. Das Thema ist unerschöpflich u. ich könnte nun eine Std. schreiben. Aber für diese Sachen gibt es den Steuerberater der hierin fit ist.
Alles Gute.
Nicht ohne meinen StB
Hallo Peter,
in diesem Zusammenhang muss man höllisch aufpassen, dass nicht die gesamte Gehaltszahlung als verdeckte Gewinnausschüttung besteuert wird.
Jede willkürliche oder beliebige Änderung der Gehaltszahlung kann das auslösen.
Der StB weiß, wie man bei so einer Aktion das Steuerrisiko minimieren kann.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder