Hallo!
wisst ihr, was man bekommt, wenn man ein Patent anmeldet? Man bekommt Geld, aber wie heißt dieses Geld
Danke
Hallo!
wisst ihr, was man bekommt, wenn man ein Patent anmeldet? Man bekommt Geld, aber wie heißt dieses Geld
Danke
Man bekommt Geld?
Da hast du was falsch verstanden.
Es kostet Geld!
Aber wenn eine Firma dieses von mir angemeldete Patent verwenden will, dann müsste mir diese Firma Geld geben, Oder? Wie heißt dieses Geld
Diät (Politiker)
die Gage ( Schspieler)
das Honorar (Ärzte und Anwälte)
die Heuer ( Matrosen)
die Tantieme (Autoren)
das Salär (Soldaten)
Grüße
Lizenzzahlung?
Die Lizenz ist die Erlaubnis, dass jemand ein Patent nutzen / verwerten darf.
Ich denke du meinst die Lizenzgebühr.
LG
Mir wurde mal erzählt, dass Gebühren im eigentlichen Sinn nur Zahlungen an Behörden seien und die Verwendung für privatwirtschaftliche Zahlungen daher nicht korrekt sei. Stimmt’s?
Wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeit was „erfindet“ und dies dann als Patent anmeldet, dann gehen eventuelle Erlöse daraus an den Arbeitgeber.
Äh, das war doch überhaupt nicht die Frage.
Das Patent meldet dann der Arbeitgeber an.
Wenn es ein patentträchtiger Job ist, also mit Erfindungen durch den Arbeitnehmer gerechnet wird, wird eine entsprechende Vergütung für die Erfindungen schon im im Arbeitsvertrag geregelt.
So habe ich das auch mal mitbekommen. Das „Gegenstück“ wäre Entgelt.
https://www.dasbibliothekswissen.de/Bibliotheksbenutzung%3A-Gebühren-und-Entgelte.html
Servus,
eingebürgert hat sich aber, auch „fachsprachlich“, der Begriff Lizenzgebühr. Vgl. hier beim Gabler, der als Standardwerk angesehen werden darf:
Der Unterschied zwischen Gebühr (wörtlich = „was jemandem zusteht“) und Entgelt (wörtlich = „was man jemandem bezahlen muss, um etwas zu bekommen“) liegt nicht so sehr im Empfänger, sondern darin, dass ein Entgelt im Zusammenhang mit einer konkret messbaren oder sonst bezifferbaren Leistung steht, während eine Gebühr davon unabhängig ist.
Schöne Grüße
MM
Kurz und knapp: Nein. Das mag möglicherweise fachsprachlich so sein, aber nicht generell. Und es gibt kein Primat, das Fachsprachen automatisch über die Allgemeinsprache stellt. Es kann in manchen Fällen sinnvoll sein, muss es aber nicht.
„Lampen“ sind fachsprachlich „Leuchten“, „Nägel“ eigentlich „Drahtstfte“, ein „Leihwagen“ ist ein „Mietwagen“ - und man zahlt dafür keine „Leihgebühr“, sondern ein „Mietentgelt“. Wer auf sowas allgemeinsprachlich beharrt, hat halt ein zu großes Ego und ist zu sehr von sich überzeugt.
Gruß,
Max
Hallo,
der Begriff der „Gebühr“ ist im Rechtsverkehr nicht geschützt. Es ist allgemein ein Entgelt für eine Dienstleistung.
Lediglich bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sind die unterschiedlichen Einnahmearten (Steuern, Gebühren, Beiträge) in Bezug zum Zustandekommen und zur Höhe definiert.
Während zB Steuern im Rahmen der Steuerhoheit relativ frei festgelegt werden dürfen und sogar ein „Umverteilungseffekt“ nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, dürfen Gebühren nur im Rahmen einer nachvollziehbaren Kostenkalkulation zur Deckung dieser Kosten erhoben werden.