Hallo,
für Februar ist wg. Insolvenz kein Gehalt gezahlt, Arbeit die anliegt, ist kaum noch da. Muss man trotzdem zur Arbeit gehen und seine Arbeitskraft anbieten`?
(Kündigung durch Arbeitgeber ist betriebsbedingt bereits erfolgt zu Ende März und vermutlich einwandfrei. Resturlaub noch 3 Tage. Es wurde von Arbeitgeber angewiesen, Insolvenzgeldantrag zu stellen.)
lg Wimm