Frau ABC bekommt ihr Gehalt nicht wie alle anderen am 1sten jeden Monats sondern am
5ten . Ist das rechtens?
Moin,
Frau ABC bekommt ihr Gehalt nicht wie alle anderen am 1sten
jeden Monats sondern am
5ten
ich kriege mein Gehalt am 24. des Monats. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber war es ähnlich.
Frau ABC soll sich ihren (Mantel)Tarifvertrag angucken.
Gandalf
5ter des aktuellen oder des nächsten?
Hallo,
Also das Gehalt für Februar am 5.ten März? Kann z.B. den Vorteil haben, dass die tatsächliche Arbeit des Monats schon abgerechnet ist, während ansonsten kurzfristige Überstunden beispielsweise noch nicht drin sein können.
Gruß
achim
Frau ABC bekommt ihr Gehalt nicht wie alle anderen am 1sten
jeden Monats sondern am
5ten . Ist das rechtens?
Na dann hat doch Frau ABC einen riesengroßen Vorteil.
Das Gehalt wird normalerweise zum Monatsletzten fällig.
Na dann hat doch Frau ABC einen riesengroßen Vorteil.
Das Gehalt wird normalerweise zum Monatsletzten fällig.
Sie bekommt es natürlich rückwirkend.
5ten . Ist das rechtens?
Das kommt darauf an, was in dem Arbeitsvertrag von Frau ABC steht.
Hallo Frau ABC,die Gehaltszahlung am 5. des Monats ist rechtens.
Sie sollte aber auch in dem Tarifvertrag schauen,ob dort ein Gehaltszahlungszeitraum
verankert worden ist.
Na dann hat doch Frau ABC einen riesengroßen Vorteil.
Das Gehalt wird normalerweise zum Monatsletzten fällig.Sie bekommt es natürlich rückwirkend.
Und dies kannst Du aus dem Text erkennen ?
Du scheinst ja hellseherische Fähigkeiten zu haben.
Gruß Merger
PS: als ich noch im Angestelltenverhältnis war, bekam ich mein Gehalt immer spätestens am 15.
des laufenden Monats.
habe ich vergessen zu erwähnen.
Und dies kannst Du aus dem Text erkennen ?
In der Ausgangsfrage stand, sie bekäme ihr Geld am 5. eines Monats, die Kollegen am 1. Im Voraus erhalten meines Wissens nur Beamte ihr Gehalt.
Du scheinst ja hellseherische Fähigkeiten zu haben.
Nein, ich habe Berufserfahrung.
Servus,
hierzu
wie alle anderen am 1sten jeden Monats
ist es vielleicht nützlich, wenn Du Dich umschaust, was es alles für Fällligkeiten für Gehaltszahlungen gibt. Dann kommst Du schnell darauf, dass es „alle anderen“ nicht gibt.
So sind z.B. bei Stundenlöhnern in Personalüberlassung Fälligkeiten von fünf oder sechs Wochen nach Ende des jeweiligen Monats nicht so ganz selten - andererseits werden bei Beamten, Richtern und Soldaten die Bezüge monatlich im Voraus bezahlt (möglicherweise kommt es daher, dass sich Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und Merger so schwer vorstellen können, dass man nicht mit dem Tag der Arbeitsaufnahme plötzlich Geld auf dem Konto hat).
Bei Festgehältern sind Fälligkeiten zum 25. des laufenden Monats bis zum 5. des Folgemonats häufig, auch sowas wie der dritte Arbeitstag des Folgemonats kommt vor. Bei Stundenlöhnern ist es schlicht nicht möglich, den Lohn abzurechnen, bevor der Monat rum ist - da finden sich Lösungen mit Abschlägen, aber auch monatliche Fälligkeiten per Monatsende oder einige Tage später, bei denen jeweils die letzten fünf Tage des Vormonats und die ersten 25 oder 26 des laufenden Monats in eine Abrechnung laufen.
Übrigens: Lohnabrechnung geht weder „automatisch“ noch „auf Knopfdruck“ - man kann sich dabei mit Maschinen helfen lassen, aber die Abrechnung selber besorgt immer ein Mensch - mit der Folge, dass das objektiv nicht „in Echtzeit“ möglich ist.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder