Gehalts- und Kontopfändung gleichzeitig

Alles gut ich kämpfe seit dem ich Schulden zahlen kann mit diesen Leuten und vertrete mich aufgrund der Anwaltskosten in den meisten Fällen selbst was sehr schwer ist nur um nicht noch mehr Schulden am Hals zu haben. Es ist mühsam wenn man zahlen will aber nicht alle auf einmal bedienen kann weil sie aufgrund von Schufaeinträgen dafür gesorgt haben das es nicht geht.Ich bin zwar gewillt alles abzuzahlen nach meinem Ermessen und Mitteln habe aber sehr oft Rückschläge bei einer Gesamtschuld von nicht mal mehr 6000,-€ weil man Schuldner immer für Menschen zweiter Klasse hält bzw. diese zumindest so behandelt obwohl jeder selbst mal dort landen kann was schon allein mit einer Scheidung beginnt wie in meinem Fall.

Ich weiss was du meinst aber ich bin dennoch dankbar für jeden Rat…

Hallo,
Ich habe aktuell eine Gehaltspfändung und bis Vater zweier Kinder. demnach bezahle ich alles was über die Pfändungsgrenze

bereits an einen Gläubiger.

Nun ist es aber so das ein weiterer Gläubiger trotz EV und der informationen die sich

darin befinden dennoch eine Kontopfändung veranlasst hat und
ca. 192 € abgebucht hat obwohl ich bereits den pfändbaren
Betrag an den ersten Gläubiger zahle. Ist das handeln des
anderen Gläubigers und die damit verbundenen Kontopfändung
rechtswidrig und bekomme ich den demnach zu unrecht
abgezogenen Betrag zurück da hierbei eindeutig nicht meine
Eigenschaft als zweifacher Untehaltspflichtiger Vater
berücksichtigt wurde trotz meiner Informationen zu meiner
finanziellen und persönlichen Lage an diesen Gläubiger der
offensichtlich alles ignoriert hat?

Hallo,
hierzu kann und will ich in Unkenntnis der ganz genauen gesamten Sach- und aktuellen Rechtslage nicht vielk dazu sagen. Nur folgendes:
Wende Dich umgehend an die kostenfreie Rechtsberatung beim nächsten Amtsgericht und bespreche die Gesamtlage möglichst bald mit einem Schuldenberater (Diakonie oder Caritas). Ich denke dann hast Du definierte Klarheit zu weiterem Handeln.
Viel Erfolg und Glück

Hallo,

es tut mir sehr leid, aber diese Fragen kann ich Ihnen leider nicht seriös beantworten.

Viel Erfolg trotzdem!

Gruß, Karl

Hi,
da du bei dem Gläubiger nicht weiterkommst wäre das ein Anlass dir zumindest einen
Termin zu holen. Solche Beratungsstellen sind eh chronisch überlastet das hier durchaus mehrere Monate vergehen können.
Viel Erfolg
Gruß
MO

Hallo,

das ist nicht mein Spezialgebiet, versuch´s aber trotzdem…

Wenn der zweite Gläubiger „zu viel“ pfändet, dann sollte man mit ihm Kontakt aufnehmen, und den Sachverhalt schildern…
Ein „zurück geben“ wird wohl eher schwierig sein…außer, man kann nachweisen, dass es der Familie (oder Ihnen) sonst an lebenswichtigen Dingen fehlt…

Auf alle Fälle ist wichtig, dass alle Gläubiger (ggf. anteilig) Bedient werden…

lg
lumini