Gehalts- und Kontopfändung gleichzeitig

Hallo,

Ich habe aktuell eine Gehaltspfändung und bis Vater zweier Kinder. demnach bezahle ich alles was über die Pfändungsgrenze bereits an einen Gläubiger. Nun ist es aber so das ein weiterer Gläubiger trotz EV und der informationen die sich darin befinden dennoch eine Kontopfändung veranlasst hat und ca. 192 € abgebucht hat obwohl ich bereits den pfändbaren Betrag an den ersten Gläubiger zahle. Ist das handeln des anderen Gläubigers und die damit verbundenen Kontopfändung rechtswidrig und bekomme ich den demnach zu unrecht abgezogenen Betrag zurück da hierbei eindeutig nicht meine Eigenschaft als zweifacher Untehaltspflichtiger Vater berücksichtigt wurde trotz meiner Informationen zu meiner finanziellen und persönlichen Lage an diesen Gläubiger der offensichtlich alles ignoriert hat?

Mein dringender Rat: Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung. Es kommt stark darauf an, welche Schuldner vorrangige rechte haben und welcher Eigenbehalt Ihnen zusteht. Diese Rechtsfragen sind zu kompliziert, um sie hier zu lösen.

Hallo Herr Wagner,

Mein Eigenbehalt liegt aufgrund meiner Kinder bei 1800,-€ dennoch wurde mir von dem zweiten Gläubiger Geld abgezogen. Laut ZPO § 840 was dies regelt ist es vermutlich nicht korrekt was aktuell abläuft daher meine Frage um meine Vermutung zu festigen, Ich denke das Gläubiger für Gläubiger nur nach und nach ihr Geld bekommen und nicht mit Macht und Willen gleichzeitig trotz gesetzlich vorgegebener Regelungen.

Denooch Danke für ihre Antwort.

Mein dringender Rat: Wenden Sie sich an eine
Schuldnerberatung. Es kommt stark darauf an, welche Schuldner
vorrangige rechte haben und welcher Eigenbehalt Ihnen zusteht.
Diese Rechtsfragen sind zu kompliziert, um sie hier zu lösen.

Ich denke, soweit ich mich in dieser Spezialmaterie auskenne, dass Sie da Recht haben. Was richtig ist, ist dass die Gläubiger nicht unabhängig voneinander Forderungen durchsetzen können, die in Ihren Eigenbehalt eingreifen. Der Unterhalt von Kindern steht in unserer Rechtsordnung über allen anderen Forderungen.
Noch ein Rat: Die Kontopfändung muss ja von einem Gericht verfügt worden sein. Lassen Sie die Pfändungsanordnung aufheben, indem Sie das Gericht über die bereits geleistete EV informieren.
Wie gesagt, alles nicht unbedingt mein Spezielgebiet, deswegen der Rat mit der Schuldnerberatung, die da mehr Erfahrung haben.
Viel Glück.

Hallo noch einmal,

ich danke ihnen für die erneute kurzfristige Antwort und bin etwas erleichtert eine kleine Bestätigung erhalten zu haben. Ich werde selbstverständlich nun den Rechtsweg zum Eigenschutz einschlagen und hoffen die Leute nun wachrütteln zu können.
Vielen Dank und ein angenehmes restliches Wochenende…das hat mir etwas mehr Erleichterung verschafft :smile:

Es tut mir leid, aber ich kann keine Antwort geben. Jedes Amtsgericht hat einen Rechtspfleger, der da bestimmt weiterhelfen könnte.
mfG

Hallo.

Bitte schleunigst ( gestern ) zur Schuldnerberatungsstelle:

http://www.bag-sb.de/index.php?id=24

Und 2tens Bankkonto bei der Bank in P-Konto umwandeln.Ich denk mal dürfen oder nicht das Geld wird weg sein.

Mfg,

Hi,

sorry kann dir hier nicht weiterhelfen.Bei wem bist du in Beratung ?(Schuldnerberatung,Insolvenzgericht?). Die können dir hier besser weiterhelfen.
Gruß
MO

Hallo,

aktuell Berate ich mich quasi selbst da es mir aufgrund meines Jobs im Moment nicht möglich ist tagsüber noch zu solchen Einrichtungen zu gehen. Der Vorfall selbst ist seit Donnerstag, im Grund also noch zu aktuell.
Ich hatte zunächst erstmal versucht an den Gläubiger heranzutreten wobei keiner der Leute sich überhaupt regt !

Hallo joerg2403,
ich denke, das diese Angelegenheit nicht so einfach zu klären ist. Du solltest einen Anwalt konsultieren. Ein solches Erstberatungsgespräch ist meist kostenlos. Kannst Du bei Terminanfrage telefonisch erfragen. Um weitere Probleme zu klären kann ich Dir nur einen Anwalt empfehlen. Anhand Deiner kurzen Schilderung ist eine konkrete Antwort nur schwer möglich. Grundsätzlich gibt es einen Pfändungsfreibetrag. Dieser ist dann auch nicht durch Gläubiger pfändbar. Genaueres kann Dir der Anwalt sagen.

Viel Glück

Tut mir Leid, da kann ich nicht weiterhelfen und dafür empfehle ich echten juristischen Beistand.

Kein Problem, es ist ja nicht so als wäre ich unwissend es ging lediglich um eine Bestätigung meiner Recherchen in Bezug auf die ZPO § 840. Den Beistand werde ich mir holen ohne zweifel da ich trotz meines Rechts offenbar gegen Windmühlen kämpfe.

Tut mir Leid, da kann ich nicht weiterhelfen und dafür
empfehle ich echten juristischen Beistand.

Hallo Christofe,

Kein Problem, ich berufe mich hierfür auf die ZPO §840, demnach bin ich zu 100% im Recht. Es ist ja nicht so als sei ich unwissend ich hatte lediglich um eine Bestätigung in meinem Fall gehofft. Ich danke dir dennoch für deine Antwort.

Gruß Jörg

Hallo Joerg2403,
Du bist Schuldner und nicht Gläubiger. Somit muss der Gäubiger Dir gegenüber verlangen, dass Du ihm die drei Fragen aus 840 ZPO beantwortest:
-Ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu leisten bereit sei;
-ob und welche Ansprüche Personen an die Forderung machen;
-ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei.

Das hat mit der Pfändung erst einmal nichts zu tun. Zum besseren Verständniss hier mal ein Link:
http://www.renowiki.de/Main/Drittschuldner-erklaerun…
Bei §840 ZPO wird in keiner Weise die Kontopfändung behandelt. Hier geht es lediglich um Ansprüche und die Rangfolge der Gläubiger.

Ich würde in Deiner Sache einen Anwalt frage :wink:)
Schönes Wochenende noch…

Hallo,

tut mir leid, das ist ein Rechtsthema.
Damit kenne ich mich nicht aus.

VG

Hallo noch mal,

Ich weiss derzeit genau an welcher Position ich stehe. Das Problem ist das ich den pfändbaren Betrag aktuell schon an einen anderen Gläubiger bezahle welcher in Summe 107,-€ beträgt. Demnach steht ist für den weiteren Gläubiger nichts mehr zur verfügung bis der andere Gläubiger abbezahlt ist.
Dennoch gibt es eine EV welche meine persönlichen Umstände genau darlegt und quasi alles offenbart inkl. meiner Unterhaltspflicht für beide Töchter. Wobei das hier grundsätzlich nicht berücksichtigt wurde und dennoch gepfändet wurde wobei Unterhalt grundsätzlich vorgeht. Mir ist bewusst was §840 ausdrückt allerdings geht es hierbei auch um den Verweis auf die Pfändungstabelle und einiger Punkte die grundsätzlich vom Gläubiger misachtet wurden. Rechtsbeistand ist von daher mehr als angebracht. Ich bin ja wie gesagt nicht unwissend und mir meiner Rechte und Pflichten durchaus bewusst allerdings komme ich mit Zahlungen nicht nach wenn immer wieder einer aus der Reihe tanzt und mir erneut einen draufsetzt obwohl mehrfach auf meine persönlichen Verhältnisse hingewiesen wurde und demnach auch mehr als genug Informationen flossen die nicht angehört wurden da ich hier scheinbar nur „Abfall“ für diese Leute darstelle und mir vorkomme als würde ich gegen Windmühlen kämpfen.

Danke dir…

Hallo,
weiss Gäubiger 2 von der anderen Sache?
Ist das Konto aus P-Konto eingerichtet? Wenn nicht: unbedingt nachholen.
War der Kontostand auf dem Konto über der Freigrenze? dann war die Pfändung i.O.
Bei größeren Problemen: schon eine Schuldnerberatung aufgesucht? (sehr zu empflehlen) Notfalls über eine Privatinsolvenz nachdenken.

Gruß
HaWeThie

Hallo Jörg,
schau hier mal rein: http://www.insolvenzhilfeverein.de/die-kontopfandung/
besser kann ich´s auch nicht erklären. Zudem gibt es die Option, das Konto als P-Konto einzurichten. Das kostet bei meiner Bank 9€ im Monat. Informationen dazu hier: http://www.vz-nrw.de/p-konto

Gruß Caro

Nein weiss er nicht weil er mich ja nicht fragt bzw. die Leute solche Informationen immer ignoriert haben trotz mehrerer Versuche das zu klären. Darüber Hinaus gibt es eine EV. Die Pfändungsgrenze auf meinem Konto ist nur auf 1041 Euro gesetzt das liegt aber auch daran das ich bei der Kontoeröffnung die Kindesunterlagen meiner Töchter nicht bei mir hatte dennoch ist es so das ich alles in der EV angegeben habe wobei diese Leute diese genutzt haben um bei mir zu pfänden ohne weitere Aspekte einzusehen scheinbar.
Fakt ist das die Pfändungsgrenze bei ca. 1800,- liegt und ich aktuell bereits alles bezahle was geht und dieser zweite Gläubiger alles misachtet hatte obwohl ich diesen mehrfach davon in Kenntnis gesetzt hatte was meine persönlichen und finanziellen Umstände angeht. Ich komme mir vor als würde man mich völlig ignorieren und sie machen was sie wollen. Ein Kampf gegen Windmühlen !

Klingt nervig. Ich wünsch Dir alle Gute. Aber mal hier zum Forum. Rechtsberatung darf keiner von juristischen Experten geben. Vielleicht solltest Du nächstes Mal einen „allgemeinen“ Fall schildern. Also Da ist Herr A und der hat folgendes Problem:…

Aus diesem Grund werden nur wenige Juristen auf Deine Frage rechtlich Auskunft geben. Kann nur Ärger bringen und wäre unerlaubte Rechtsberatung.

Also ich drück Dir die Daumen, dass sich alles für Dich so klärt, dass Du wirder ruhe hast. Und wenn nicht, dann hilft halt ein Anwalt :wink:)