Gehaltsabrechnung

Hallo, ich habe eine Frage. Ich war bis vor kurzem in einem Versand angstellt. Dann wurde ich schwanger und kam in den Mutterschutz… Mein Arbeitgeber scheint darüber nicht erfreut gewesen zu sein und zahlte den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld immer unregelmässiger. Mein Lohn vom November fehlt noch immer!!!
Nun hatte ich Elterngeld beantragt und brauche die Lohnabrechnungen vom letzten Jahr Sept. bis heute. Auf Anfrage beim Arbeitgeber bzw. bei der Sachbearbeiterin für die Löhne, sagte sie mir, dass mein ehmaliger Chef es verweigert meine Lohnabrechnungen nochmals auszudrucken(mir sind diese verloren gegangen).
Darf er das so einfach? Mir entsteht dadurch ja ein imenser Nachteil, weil das Amt so lange nicht zahlt bis die Abrechnungen vorliegen.

Danke im voraus :smile:

Hallo,
Mutterschutz und Elternzeit bringen für den Arbeitgeber immer Mehraufwand, u.a.an Bürokratie und „Unfrieden in der Belegschaft“. Nachfolgend ein paar Links, um sich näher zu erkundigen:
http://www.praktisches-arbeitsrecht.de/aktuell/elter…
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/mutterschutz…
http://www.focus.de/D/DB/DBX/DBX27/dbx27.htm
http://www.123recht.net/article.asp?a=1384&ccheck=1
Den zustehenden Zuschuss zum Muuterschaftsgeld muß allerdings komplett bezahlt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung - bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Während der Schutzfrist nach der Geburt besteht absolutes Beschäftigungsverbot.
Im Mutterschutz haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld (bei Krankenkasse beantragen!) sowie einen Arbeitgeberzuschuss. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss machen meist ungefähr so viel aus wie Ihr letztes Nettoeinkommen.

Nun zu den „verlorengegangenen Lohnabrechnungen“: Streng genommen muß Arbeitgeber nicht nochmals eine Abrechnung ausdrucken, man könnte allerdings auf dem Kulanzwege oder gegen eine Kleine Aufwandentschädigung/ Verwaltungsgebühr nocheinmal einen Nachweis erbitten. Gegebenenfalls auch die zuständige Stelle für den Mutterschutz um Auskunft und Mithilfe anrufen http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31058.html
Anwaltlicher Beistand kostet vor allem im Streifall doch deutliches Honorar…
Also wäre eine aussergerichtliche Einigung doch hier die „erste Wahl“. Man kann sich auch auf den Sprechtagen in den Amtsgerichten kostenfreien Rat holen.
Jedenfalls hoffe ich sehr, daß man hier zu einer gütlichen Lösung kommt.
Alles Gute wünsche ich Dir auf jeden Fall.

Allenfalls

Leider kann ich dir auch nur sagen, was Du sicher selber weißt, a) der AG ist verpflichtet, Formulare von Ämtern auszufüllen bzw. releevante Dinge zu melden. Ich würde dem Amt mitteilen, dass Du vom AG nichts bekommst, ob das Amt da selbst die Angaben erfragen kann- ansosnten kann ich Dir auch nicht weiterhelfen. Beim Sozialgericht klagen wäre auch möglich, damit Du einstweilig Rehtsschutz bekommst, dann müßte Dir das Amt bis zur Klärung der Angelegenheit einen Abshlag zahlen oder so, das geht aber meist nur, wenn Du sonst Sozialhilfe beantragen müßtest… Katrin
Hallo, ich habe eine Frage. Ich war bis vor kurzem in einem
Versand angstellt. Dann wurde ich schwanger und kam in den
Mutterschutz… Mein Arbeitgeber scheint darüber nicht erfreut
gewesen zu sein und zahlte den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
immer unregelmässiger. Mein Lohn vom November fehlt noch
immer!!!
Nun hatte ich Elterngeld beantragt und brauche die
Lohnabrechnungen vom letzten Jahr Sept. bis heute. Auf Anfrage
beim Arbeitgeber bzw. bei der Sachbearbeiterin für die Löhne,
sagte sie mir, dass mein ehmaliger Chef es verweigert meine
Lohnabrechnungen nochmals auszudrucken(mir sind diese verloren
gegangen).
Darf er das so einfach? Mir entsteht dadurch ja ein imenser
Nachteil, weil das Amt so lange nicht zahlt bis die
Abrechnungen vorliegen.

Danke im voraus :smile:

Hallo,

da habe ich leider keine Ahnung von.

Ciao Ricco

Hallo,

erst einmal ist alles zum Mutterschutz hier geregelt (gib mal
Mutterschutzgesetz in Suchmaschine ein).

http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2010/mu…

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…]

Hier gibt es genaue Vorschriften für die Zuschüsse der Arbeitgeber. Z.B. steht hier:

Das Mutterschaftsgeld ist in § 13 MuSchG geregelt. Es erhalten nur
Frauen, für die das MuSchG gilt und die freiwillig versicherte oder
pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse mit
Anspruch auf Zahlung von Krankengeld sind. Hat der Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig – also
mit behördlicher Genehmigung – gekündigt oder wurde das
Arbeitsverhältnis erst nach Beginn der Schutzfrist aufgenommen,
besteht der Anspruch auch. Wer bei Beginn der Schutzfrist in keinem
Arbeitsverhältnis steht, jedoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse
mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist, bekommt
Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.Gesetzlich
Krankenversicherte erhalten maximal 13 Euro je Kalendertag –
ausgehend von 30 Kalendertagen im Monat – und einen Zuschuss des
Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld, wenn das durchschnittliche Netto
über dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse liegt.
Berechnungsgrundlage für das Durchschnittsgehalt sind die letzten
drei Monate beziehungsweise 13 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft.

Falls er sich weigert, Lohnbescheinigungen auszudrucken, biete notfalls 1
EUR pro Seite an – bevor Dir Nachteile beim Elterngeld entstehen.
Oder gib im Elterngeldantrag den Auszahlungsbetrag auf dem Kontoanzug
an und kopiere den Auszug (Rest geschwärzt!). Gib an, der
Arbeitgeber weigere sich, weil …

Du kannst auch über die Krankenkasse versuchen, Gehaltshöhen zu
erfahren. Aus der Beitragshöhe kannst Du das Gehalt errechnen.

Ob der Arbeitgeber das darf? Steht vielleicht im Mutterschutz- oder
Arbeitsrecht-Gesetz…

Alles Liebe für Dich…

DenkNach