Hallo,
erst einmal ist alles zum Mutterschutz hier geregelt (gib mal
Mutterschutzgesetz in Suchmaschine ein).
http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2010/mu…
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…]
Hier gibt es genaue Vorschriften für die Zuschüsse der Arbeitgeber. Z.B. steht hier:
Das Mutterschaftsgeld ist in § 13 MuSchG geregelt. Es erhalten nur
Frauen, für die das MuSchG gilt und die freiwillig versicherte oder
pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse mit
Anspruch auf Zahlung von Krankengeld sind. Hat der Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig – also
mit behördlicher Genehmigung – gekündigt oder wurde das
Arbeitsverhältnis erst nach Beginn der Schutzfrist aufgenommen,
besteht der Anspruch auch. Wer bei Beginn der Schutzfrist in keinem
Arbeitsverhältnis steht, jedoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse
mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist, bekommt
Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.Gesetzlich
Krankenversicherte erhalten maximal 13 Euro je Kalendertag –
ausgehend von 30 Kalendertagen im Monat – und einen Zuschuss des
Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld, wenn das durchschnittliche Netto
über dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse liegt.
Berechnungsgrundlage für das Durchschnittsgehalt sind die letzten
drei Monate beziehungsweise 13 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft.
Falls er sich weigert, Lohnbescheinigungen auszudrucken, biete notfalls 1
EUR pro Seite an – bevor Dir Nachteile beim Elterngeld entstehen.
Oder gib im Elterngeldantrag den Auszahlungsbetrag auf dem Kontoanzug
an und kopiere den Auszug (Rest geschwärzt!). Gib an, der
Arbeitgeber weigere sich, weil …
Du kannst auch über die Krankenkasse versuchen, Gehaltshöhen zu
erfahren. Aus der Beitragshöhe kannst Du das Gehalt errechnen.
Ob der Arbeitgeber das darf? Steht vielleicht im Mutterschutz- oder
Arbeitsrecht-Gesetz…
Alles Liebe für Dich…
DenkNach