Eine Frage: Kann ein Arbeitgeber darauf verzichten, monatliche Gehaltsabrechnungen zu erstellen und den Mitarbeitern auszuhändigen, wenn sich im Vergleich zum Vormonat nichts ändert ? Oder ist die monatliche Gehaltsabrechnung verpflichtend ?
Vielen Dank für Eure Meinungen bzw. Euer Expertenwissen !
Hallo,
die Entgeldbescheinigungsverordnung besagt, das ein Arbeitgeber den Lohnnachweis
in nachvollziehbarer Form mitteilen muss. Nachvollziehbar dürfte also schriftlich sein.
http://www.lohn-info.de/entgeltbescheinigung_verordn…
Eine Frage: Kann ein Arbeitgeber darauf verzichten, monatliche
Gehaltsabrechnungen zu erstellen und den Mitarbeitern
auszuhändigen, wenn sich im Vergleich zum Vormonat nichts
ändert ?
Ja - in diesem Fall kann darauf verzichtet werden!
Gruß Merger
Eine Frage: Kann ein Arbeitgeber darauf verzichten, monatliche
Gehaltsabrechnungen zu erstellen und den Mitarbeitern
auszuhändigen, wenn sich im Vergleich zum Vormonat nichts
ändert ?
Das ist seit Jahrzehnten im öffentlichen Dienst üblich.
Laut EBV (Entgeltbescheinigungsverordnung) kann darauf verzichtet werden, wenn sich im Vergleich zum Vormonat nichts ändert. Die EBV regelt seit 01.07.2013 die Inhalte des Entgeltnachweises.
Die monatliche Gehaltsabrechnung ist verpflichtend. Ich kenne niemanden der keine Abrechnung erstellt.
LG
Servus,
da hab ich was zum Lesen für Dich, konkret § 2 Abs 1 S 2: http://www.gesetze-im-internet.de/entgbv/BJNR2712000…
Übrigens: Wenn Du niemanden kennst, der nach BRTV Bau entlohnt wird, bedeutet das dann, dass der BRTV Bau nicht angewendet wird oder ungültig ist?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo,
dann hast du noch nicht im ÖD gearbeitet oder?
Da bekommt man nur eine Mitteilung wenn sich etwas ändert.
Grüße
miamei