wenn jemand in der Vergangenheit für 2.5 Monate in einer Krankengymnastik Festanstellung war, hat er dann ein Anrecht auf eine Gehaltsabrechnung?
Der ehemalige Arbeitgeber reagiert nicht auf die Aufforderung.
Es scheint etwas nicht zu stimmen mit der Abrechnung und man möchte das an Hand der Abrechnung nachvollziehen können.
grundsätzlich besteht für jedes Arbeitsverhältnis unabhängig von Dauer und Umfang gem. § 108 GewO http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__108.html
die Pflicht zu einer Lohnabrechnung in „Textform“
Als sog. „arbeitsvertragliche Nebenpflicht“ des Arbeitgebers ist die Erstellung dieser Abrechnung grundsätzlich einklagbar.
Solange diese Abrechnung noch nicht vorliegt, beginnen evtl. arbeitsvertragliche „Ausschlußfristen“ noch nicht zu laufen.
Falls der Arbeitgeber sagt, dass die Gewerbeordnung für sein Gewerbe nicht gilt, weil es ein Heilberuf sei (für diese gelten tatsächliche nicht alle Regeln der GewO!), so kann @Uweuwe getrost sagen:
Alle Regeln des Titels 1 des Abschnitss VII gelten für ALLE Arbeitnehmer. Und genau in diesem Abschnitt findet man die Vorgabe für die Abrechnungen. (§6 Abs.2 der GewO).