Gehaltserhöhung bei Handlungsvollmacht

Hallo,

folgende Situation: ein seit 10-15 Jahren im Finanzbereich eines Großkonzerns Beschäftigter erhält nun Handlungsvollmacht. Mit welcher Gehaltserhöhung kann er hieraus rechnen? Gibt es da eine Daumengröße? Unterstellen wir mal der Einfachheit halber einen Monatsverdienst von 5.000 €. Was könnte/sollte dabei rumspringen? Kann sowas auch ohne Steigerung von statten gehen? Z. B. wenn sich das Aufgabengebiet als solches nicht ändert? Was könnte man ihm in einem Personalgespräch zu diesem Thema raten?

Oliver

…zur Bescheidenheit!

folgende Situation: ein seit 10-15 Jahren im Finanzbereich
eines Großkonzerns Beschäftigter erhält nun
Handlungsvollmacht. Mit welcher Gehaltserhöhung kann er
hieraus rechnen? Gibt es da eine Daumengröße? Unterstellen wir
mal der Einfachheit halber einen Monatsverdienst von 5.000 €.
Was könnte/sollte dabei rumspringen? Kann sowas auch ohne
Steigerung von statten gehen? Z. B. wenn sich das
Aufgabengebiet als solches nicht ändert?

Was könnte man ihm in
einem Personalgespräch zu diesem Thema raten?

…zur Bescheidenheit!

Es gibt nämlich so’ne Typen die wollen eine Gehaltserhöhung,

  • weil sie jetzt eine höheres Budget verwalten, in dem ihnen die Briefmarkenverwaltung der Tagespost zugeteilt wurde,
  • weil sie berufen wurden dem Chef die Tür aufhalten zu dürfen und das „Achtung!“ in den Raum brüllen, wenn der das Konferenzzimmer betritt
  • weil sie dem Chef ihr Appartement zur Verfügung stellen, damit der ungestört mit der Chefsekretärin diktieren üben kann.

Ist es denn eine allgemeine Handlungsvollmacht oder besondere Handlungsvollmacht? Welchen Beschränkungen unterliegt sie? Ist sie dauerhauft oder befristet? Das ist überall anders und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Weder ist die berufliche Stellung des MA bekannt, noch wie die 15 Jahre bisher verlaufen sind. Welche Karrieresprünge, welche Gehaltssteigerungen wurden durchlaufen. Welche Qualifiaktion hat er usw.

Es gibt nämlich so’ne Typen die wollen eine Gehaltserhöhung,

  • weil sie jetzt eine höheres Budget verwalten, in dem ihnen
    die Briefmarkenverwaltung der Tagespost zugeteilt wurde,
  • weil sie berufen wurden dem Chef die Tür aufhalten zu dürfen
    und das „Achtung!“ in den Raum brüllen, wenn der das
    Konferenzzimmer betritt
  • weil sie dem Chef ihr Appartement zur Verfügung stellen,
    damit der ungestört mit der Chefsekretärin diktieren üben
    kann.

Na das ist ja mal eine gehaltvolle Antwort! Man arbeitet ja auch nicht um Geld zu verdienen, sondern um sich selbst zu verwirklichen, is klar…

Ist es denn eine allgemeine Handlungsvollmacht oder besondere
Handlungsvollmacht? Welchen Beschränkungen unterliegt sie? Ist
sie dauerhauft oder befristet? Das ist überall anders und kann
daher nicht pauschal beantwortet werden. Weder ist die
berufliche Stellung des MA bekannt, noch wie die 15 Jahre
bisher verlaufen sind. Welche Karrieresprünge, welche
Gehaltssteigerungen wurden durchlaufen. Welche Qualifiaktion
hat er usw.

Es ging hier um die Frage, ob prinzipiell die Handlungsvollmacht mit einer irgendwie gearteten Gehaltserhöhung verbunden ist. Natürlich ist es bei jedem AG anders, aber es dürfte doch Erfahrungswerte geben. Und warum dafür jetzt die 15 Jahre vorher relevant sein sollten, erschließt sich mir nicht. Ich will hier doch nicht das Gehalt dieser Person als solches diskutieren…

Soll es geben…

Na das ist ja mal eine gehaltvolle Antwort! Man arbeitet ja auch nicht um Geld zu verdienen, sondern um sich selbst zu verwirklichen, is klar…

Ab einer gewissen Position ist das wirklich so.
Da ist das Geld eigentlich vielen Leuten relativ schnuppe, weil sie eh keine Zeit haben es auszugeben, da sie diese damit verbringen, sich und ihre Vorstellungen zu verwirklichen :wink:

Es ging hier um die Frage, ob prinzipiell die Handlungsvollmacht mit einer irgendwie gearteten Gehaltserhöhung verbunden ist.

Und diese Frage wäre klar zu verneinen, denn alles was ich als AG daraus erkennen würde wäre, dass eben jener Mitarbeiter tatsächlich nur arbeitet um Geld zu verdienen und nicht, um Firmenziele zu erreichen.
Ich lege es niemandem zur Last, wenn er für Geld arbeitet.

Aber für die Führung meines Unternehmens suche ich mir dann lieber jemanden, der diesen zusätzlichen Spielraum ausnutzt um damit Profit für das Unternehmen zu schaffen und sich dafür mehr Geld geben läßt, statt jemandem der nur dafür mehr Geld haben will, dass er mehr tun muss.

Man sollte sich entscheiden: Will man jetzt etwas mehr Geld in der Tasche, oder mehr erreichen und später entsprechend mehr Geld? Wer „am Ende der Fahnenstange“ ist, kann auch direkt die Euros nehmen.

Gruß,
Michael

Hmmm…verstehe ich nicht. Ist ein AN, der davon ausgeht, bei einer Beförderung oder Übertragung von Verantwortung auch mehr Gehalt zu bekommen, unanständig oder selbstsüchtig??