Hallo,
nachdem ich nach abgeschlossener Ausbildung (1993) aufgrund meiner Behinderung langzeitarbeitslos war, bin ich seit 2008 in einer sozialen Einrichtung als Bürokauffrau in Vollzeit (40 Std./Woche) beschäftigt. Davor war ich via ABM im selben Betrieb beschäftigt gewesen.
Mit meinem Monatsgehalt liege ich weit unter dem orts- und branchenüblichen Durchschnitt, dies aber schrieb ich bisher der Tatsache zu, dass ich vom Jobcenter mit 75 % gefördert werde. Bis ich aber heute noch einmal las, dass mir ein orts- und branchenübliches Gehalt zu zahlen ist.
Aber wie ich vor einigen Jahren im Intranet bei den hausinternen Lohn-/Gehaltstarifen lesen konnte, bin ich hier als Bürohilfskraft ohne Ausbildung eingestuft, obwohl ich eine 3-jährige Ausbildung zur Bürokauffrau abgeschlossen habe.
Deswegen wollte ich bei meinem Chef nach einer Gehaltserhöhung fragen, weiß aber nicht, wie ich dabei argumentieren soll.
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass ich während meiner Arbeitslosigkeit über das Jobcenter auch an Weiterbildungen und Trainingsmaßnahmen teilgenommen habe, insgesamt 3 ABM hatte, darunter zwei mal im Bereich Büro und Verwaltung. Überdies war ich von 1995 - 1998 über § 19,2 damals Bundessozialhilfegesetzbuch in einen kleinen gemeinnützigen Handwerksbetrieb auch als Bürohilfe tätig. Dies war keine steuer- und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die Mehraufwandentschädigungen hierfür erhielt ich damals durch das zuständige Sozialamt.
Wie kann ich nach einer Gehaltserhöhung fragen, und diese argumentieren?
Ich hoffe, dass ich nicht zu verwirrend geschrieben habe.
Mit freundlichen Grüßen
Bremerin71
Hallo,
gilt bei Euch ein Tarifvertrag? Weil dann reden wir vielleicht nicht über eine Gehaltserhöhung sondern über eine ordentliche Eingruppierung.
Was steht in Deiner Stellenbeschreibung? Bist Du als Bürogehilfin oder als Bürokauffrau eingestellt? Oder Sachbearbeiterin mit speziellen Aufgabengebiet…
Auch dann reden wir noch nicht über eine Gehaltserhöhung.
Bei einer Gehaltserhöhung sollte man aus meiner Sicht über gute Leistung, Anwesenheit, zusätzliche Projekte und und… und reden
Grüße
Hallo,
nein, unser Betrieb ist nicht tarifgebunden.
Ich bin als Bürogehilfin eingestellt.
Brauchst du noch mehrere Informationen?
Gruß
Bremerin71
Oki, dann stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Arbeit. Ist das die einer Bürogehilfin oder die einer Bürokauffrau?
Wenn es die einer Bürogehilfin ist, dann würde ich über gute Leistung und Arbeitseinsatz, usw. argumentieren.
Wenn es Bürokauffrau ist, dann über eine „höher Gruppierung“. Als Kauffrau würdest Du weitestgehend selbständig arbeiten und entscheiden. Als Bürogehilfin würdest Du jemanden „zuarbeiten“.
Grüße
Ich erledige eher administrative Aufgaben, erstelle und führe Statistiken, mache überdies auch Botengänge zu Behörden, erstelle Abrechnungen diverser Art, bin für Büromaterialbestellung zuständig. Zudem erstelle ich die Abrechnung für die ergotherapeutische Praxis und lasse gegebenenfalls die Heilmittelverordnung durch die Arztpraxen korrigieren, sofern erforderlich, was recht häufig notwendig ist.
Ist wohl auch mehr Bürogehilfin als Bürokauffrau, überdies bin ich nicht befugt, Entscheidungen alleine zu fällen und muss dafür Rücksprachen halten.
ochh… darauf kann man doch aufbauen, jetzt mal nicht schon vorher klein bei geben, dass kann man hinterher noch. Und da sind doch wirklich anspruchsvolle Tätigkeiten dabei.
Du arbeitest da ja schon länger, ich könnte mir vorstellen wie folgt zu Argumentieren:
Vielseitige Arbeiten, zuverlässig, neue Aufgaben werden gerne übernommen, langjährige MA, wenn bisher keine Lohnerhöhung, dann wär ja mal eine fällig, belastbar, immer da, wenn jemand Dich braucht…
ich persönlich bin kein Freund von vergleichen mit Kollegen, so nach dem Motto der oder die verdient soviel, warum ich nicht auch. Oder das Argument mit den Lebenshaltungskosten… nicht bei einer richtigen Lohnerhöhung.
Grüße
Mit Kollegen wollte ich mich auch nicht gerade vergleichen, und deswegen habe ich ja nach Gehaltsspiegeln im Net gesucht.
Muss allerdings auch erst mal abwarten, bis das Besprechungsmarathon meiner Vorgesetzten vorüber ist.
Ach ja, 2012 gab es die letzte Gehalterhöhung, aber die hat jeder erhalten. Vor dieser Erhöhung lag ich natürlich noch weiter unter dem Durchschnitt, das waren gerade mal 40 % vom ortsüblichen Durchschnittslohn einer Bürogehilfin. Nach der Erhöhung 2012 liege ich bei knapp 60 vom Durchschnittlohn in meinem Bundesland.