‚theoretische Sekunde‘
Hallo und Danke,
Hallo,
also nochmal, 2 Wochen Grippe und gleich im Anschluss 5 Wochen
Knochenfraktur.
D. h. nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse.
Stimmt so pauschal nicht (s.u.)
Anders, 2 Wochen Grippe, einen Tag gesund
nicht gesund, sondern arbeitsfähig - das ist ein Unterschied.
dann 5 Wochen
Knochenfraktur.
D.h. der Arbeitgeber zahlt durchgehend.
Der AG zahlt nicht „durchgehend“, sondern es beginnt eine neue Lohnfortzahlung.
Zwischen den Krankheiten muß lediglich eine „theoretische Sekunde“ liegen. Wenn die AU für Krankheit A am 24. (um 24:00 Uhr) endet, kann eine AU für Krankheit B ab dem 25. (0:00 Uhr) bereits einen neuen Lohnfortzahlungsanspruch auslösen.
Endet die AU für Krankheit A am 24. und wird am 22. zusätzlich noch Krankheit B bescheinigt, ist das eine „hinzugetretene“ Erkrankung, die keinen neuen Lohnfortzahlungsanspruch begründet.
Danke und Grüße
&Tschüß