Gehaltsfortzahlung nach 6 Wochen durch die Krankenkasse?

Hallo,

ist es denn heute noch so, dass die Krankenkasse nach 6 Wochen die Gehaltsfortzahlung übernimmt?

Weiterhin ist es auch heute noch richtig, dass dies nur der Fall ist, wenn es sich um ein und dieselbe Krankheit handelt?
Damit meine ich, wenn ich 3 Wochen Grippe habe und anschließend 5 Wochen eine andere Krankheit habe, zahlt der Arbeitgeber und nicht die Krankenkasse.

Danke!

Hallo,

Hallo Uweuwe,

ist es denn heute noch so, dass die Krankenkasse nach 6 Wochen
die Gehaltsfortzahlung übernimmt?

Wenn Du Arbeitnehmer bist und Dein Arbeitsvertrag keine Besserstellung vorsieht (das ist sehr selten der Fall), dann stimmt das.

Weiterhin ist es auch heute noch richtig, dass dies nur der
Fall ist, wenn es sich um ein und dieselbe Krankheit handelt?
Damit meine ich, wenn ich 3 Wochen Grippe habe und
anschließend 5 Wochen eine andere Krankheit habe, zahlt der
Arbeitgeber und nicht die Krankenkasse.

Auch das ist korrekt.

Danke!

Bitte!

Claude Burgard
Versicherungsmakler Saarbrücken & online

Hallo,
nur zur Ergänzung, nur wenn zwischen der ersten Erkrankung und der zweiten eine Lücke besteht, nur dann muss der Arbeitgeber wieder zahlen, tritt die zweite Erkrankung zur ersten hinzu wird die 6-Wochen-Frist nicht verlängert, dann zahlt die Krankenkasse ab der 7. Woche Krankengeld.
Gruss
Czauderna

Vielen Dank für die Ergänzung - sie ist natürlich sinnvoll zu erwähnen.

Hi!

Dann will ich doch auch noch einmal :smile:

Es muss sich nicht um die gleiche Krankheit handeln, man spricht von „ursächlichem Zusammenhang“.

Wenn bspw. jemand drei Wochen mit einem grippalen Infekt ausfällt und dann nach einer Woche Unterbrechung mit einer darauf rückzuführenden Herzmuskelentzündung ausfällt, existiert ein ursächlicher Zusammenhang und der AG zahlt nicht.

VG
Guido

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Hi!

Hi Guido.:

Dann will ich doch auch noch einmal :smile:

Nur her damit. Ein „Mehr“ an Informationen kann schlecht schädlich sein …

Dann fühle ich mich dazu berufen nun auch noch den „I-Punkt“ draufzusatteln und stelle noch folgendes fest: Das Krankengeld wird höchstens für eine Dauer von 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Tritt innerhalb des Kranken­geldbezugs eine weitere Krankheit auf, verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld nicht.

VG
Guido

Viele Grüße aus Saarbrücken
Claude Burgard
Versicherungsmakler
ViKa/Homepage

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Also doch alles anders?
Hallo und Danke,

also nochmal, 2 Wochen Grippe und gleich im Anschluss 5 Wochen Knochenfraktur.
D. h. nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse.

Anders, 2 Wochen Grippe, einen Tag gesund dann 5 Wochen Knochenfraktur.
D.h. der Arbeitgeber zahlt durchgehend.

Welchen Anteil vom Gehalt zahlt die Krankenkasse eigentlich?

Danke und Grüße

Welchen Anteil vom Gehalt zahlt die Krankenkasse eigentlich?

Da gibt es 2 Rechengrößen, die beide hierzu Anwendung finden müssen.

Zuerst nimmst du den Bruttolohn (sofern er höher ist wie die Beitragsbemessungsgrenze nur bis zu dieser) und davon holst du 70%.

Jetzt schaust du noch auf den Nettolohn und davon 90%.

Den NIEDRIGEREN Betrag von beidem zahlt die Krankenkasse BRUTTO aus.

Danke und Grüße

Bitte und Grüße zurück

PS: Zur Berechnung zieht man meines Wissens nach das Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde, wobei gewisse Zulagen NICHT miteinberechnet werden.
Ab diesem Zeitpunkt wäre es angebracht den Informationsservice der eigenen GKV zu kontaktieren.

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Den NIEDRIGEREN Betrag von beidem zahlt die Krankenkasse
BRUTTO aus.

Ergänzend:Bei der Bemessung des Krankengeldes gilt die Beitragsbemessungsgrenze als Obergrenze.Daher fällt die Einkommenslücke bei Einkommen oberhalb dieser Grenze größer aus.

Grüße,sapine

Besten Dank für die Info Sapine, aber das hatte ich ja bereits in meiner letzten Antwort schon geschrieben gehabt !?!

Danke!

Beitragsbemessungsgrenze, wo finde ich dieses denn?

Grüße

Hallo,
im Internet ? - z.B. hier http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/201…
Gruss
Czauderna

Hallo Claude,

Besten Dank für die Info Sapine, aber das hatte ich ja bereits
in meiner letzten Antwort schon geschrieben gehabt !?!

mea culpa!Hattest du bereits erwähnt.

Grüße,sapine

‚theoretische Sekunde‘

Hallo und Danke,

Hallo,

also nochmal, 2 Wochen Grippe und gleich im Anschluss 5 Wochen
Knochenfraktur.
D. h. nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse.

Stimmt so pauschal nicht (s.u.)

Anders, 2 Wochen Grippe, einen Tag gesund

nicht gesund, sondern arbeitsfähig - das ist ein Unterschied.

dann 5 Wochen
Knochenfraktur.
D.h. der Arbeitgeber zahlt durchgehend.

Der AG zahlt nicht „durchgehend“, sondern es beginnt eine neue Lohnfortzahlung.

Zwischen den Krankheiten muß lediglich eine „theoretische Sekunde“ liegen. Wenn die AU für Krankheit A am 24. (um 24:00 Uhr) endet, kann eine AU für Krankheit B ab dem 25. (0:00 Uhr) bereits einen neuen Lohnfortzahlungsanspruch auslösen.
Endet die AU für Krankheit A am 24. und wird am 22. zusätzlich noch Krankheit B bescheinigt, ist das eine „hinzugetretene“ Erkrankung, die keinen neuen Lohnfortzahlungsanspruch begründet.

Danke und Grüße

&Tschüß

Sorry, verstehe ich nicht!? + Konkretisierung…
Hallo und Danke!

Vielleicht ist auch mein Denkorgan etwas lädiert worden… :smile:

Ich will nochmal kurz konkretisieren.
Bis zu einem Freitag war ich Grippekrank und arbeitsunfähig. Insgesamt 8 Arbeitstage
Am darauf folgenden Montag begann mein Urlaub.
Am Nachmittag dieses ersten Urlaubstages habe ich einen Unfall gehabt und mir den Fuss
gebrochen. Daraufhin folgen ca.7 bis 8 Wochen Arbeitsunfähigkeit.

Meine Frage, zählen die 8 Grippetage zu den 7 bis 8 Wochen dazu, oder nicht?

Danke und Grüße

Hallo,
nein, die zählen nicht dazu - es beginnt am Montag die sechs-Wochen-Frist, in der dein Arbeitgeber Gehalt zahlt, danach die Kasse Krankengeld.
Lass dich nicht verrückt machen von uns Experten - wir können oftmals auf eine einfache Frage nicht einfach antworten sondern müssen immer alle nur denkbaren Konstellationen aufzeigen, kommentieren und ggf. auch diskutieren - für Experten vielleicht spannend, für den Laien eher verwirrend.
Gruss
Czauderna

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