Folgende Situation: Eine Frau verdient eine Summe X. Sie bekommt ein Kind, geht in Elternzeit und beantragt, nach der Elternzeit in Teilzeit 30 statt 40 Stunden zu arbeiten. Der Arbeitgeber stimmt zu. Außerdem erhält sie eine Gehaltserhöhung mit einem Schreiben bestätigt, auf dem nicht die Anzahl der Arbeitsstunden vermerkt ist. Sie arbeitet ein ganzes Jahr (30-Stunden-Woche) und erhält das neue, erhöhte Gehalt. Nun geht sie erneut in Elternzeit und bittet um eine Bestätigung, dass sie nach einem Jahr wieder wie zuvor arbeiten wird (Teilzeit, 30-Stunden-Woche). Der Arbeitgeber stellt plötzlich fest, dass das vereinbarte Gehalt für eine Vollzeitstelle galt und schreibt ihr jetzt, dass sie nach der Elternzeit die 30-Stunden-Stelle mit einem geringeren Gehalt antreten wird. Ist das so korrekt? Nach meinem Kenntnisstand darf dieser Fehler, der dem Arbeitgeber angeblich unterlaufen ist, nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmerin korrigiert werden, sondern der Arbeitgeber muss ihr den vereinbarten Lohn bezahlen.
Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort.