Gehaltskürzung nach Feststellung eines Fehlers?

Folgende Situation: Eine Frau verdient eine Summe X. Sie bekommt ein Kind, geht in Elternzeit und beantragt, nach der Elternzeit in Teilzeit 30 statt 40 Stunden zu arbeiten. Der Arbeitgeber stimmt zu. Außerdem erhält sie eine Gehaltserhöhung mit einem Schreiben bestätigt, auf dem nicht die Anzahl der Arbeitsstunden vermerkt ist. Sie arbeitet ein ganzes Jahr (30-Stunden-Woche) und erhält das neue, erhöhte Gehalt. Nun geht sie erneut in Elternzeit und bittet um eine Bestätigung, dass sie nach einem Jahr wieder wie zuvor arbeiten wird (Teilzeit, 30-Stunden-Woche). Der Arbeitgeber stellt plötzlich fest, dass das vereinbarte Gehalt für eine Vollzeitstelle galt und schreibt ihr jetzt, dass sie nach der Elternzeit die 30-Stunden-Stelle mit einem geringeren Gehalt antreten wird. Ist das so korrekt? Nach meinem Kenntnisstand darf dieser Fehler, der dem Arbeitgeber angeblich unterlaufen ist, nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmerin korrigiert werden, sondern der Arbeitgeber muss ihr den vereinbarten Lohn bezahlen.

Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort.

Und du behauptest, im neuen Arbeitsvertrag bzw. im Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag wurde nur eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart, ohne das Gehalt auch nur mit einer Silbe zu erwähnen?
DEN Arbeitgeber hätt ich auch gerne!

Gruß,

Kannitverstan

PS: https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1770/zu-viel-gezahltes-gehalt-muss-man-das-geld-zurueckzahlen/

Nein, zuerst wurde vereinbart, dass 30 Stunden gearbeitet werden. Später wurde eine Gehaltserhöhung vereinbart (natürlich schriftlich), aus der nur der Jahresgehalt hervorgeht, aber nicht, ob es sich auf eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle bezieht. Da zu dem Zeitpunkt bereits die 30-Stunden-Woche vereinbart war und ein ganzes Jahr lang das so gezahlt wurde, kann ich mir kaum vorstellen, dass nun gekürzt werden kann, oder? Eine Rückzahlung wurde auch nicht verlangt, sondern es soll nach der zweiten Elternzeit weniger gezahlt werden.

Hallo,

hier geht es um GELD. Und wahrscheinlich um richtig viel Geld.

Man kann hier die kostenlose Rechtsberatung seiner Gewerkschaft nutzen, sollte man sich den Gewerkschaftsbeitrag gespart haben, sollte man den gesparten Beitrag in einen Fachanwalt für Arbeitsrecht investieren und nicht in einem Forum nach kostenlosen Rat suchen bei einer Sache die wirklich teuer werden kann.

Grüße
miamei

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Wenn ich sowas lese, kann ich nur hoffen, dass du für ne richtig große Firma arbeitest.