Gehaltsnachweis bei Wohnungsbesichtigung

Die Susi, ne, die hat ja als Privat-Susi so eine Wohnung zu vermieten. Alles ganz easy, sie wohnt da selber mit im Haus und so. Nun ist blöderweise der langjährige Mieter ausgezogen und es steht Hugo Möchtegernmieter vor der Tür.

Hugo sagt nun, er ist toll solvent, präsentiert voller Stolz drei makellose Gehaltsnachweise, eine makellose Schufa-Auskunft und auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vormieter. Alles makellos. Die Frage ist nun: dürfte die Susi diese Unterlagen kopieren und zum Mietvertrag ablegen? Oder darf sie da nur einen flüchtigen (oder von mir aus auch ausführlichen) Blick drauf werfen? Oder müsste ihr der Hugo entsprechende Kopien dalassen?

Wie sähe das mit dem Datenschutz aus? Das sind ja nun - insbesondere bei den Gehaltszetteln - ziemlich sensible Daten, die vielleicht nicht in die falschen Hände kommen sollten?

Natürlich ist Susi eine ganz vorsichtige und hat den Ordner mit den Unterlagen vom Herrn Vormieter und auch vom Hugo in einem abgeschlossenen Schrank in ihrem abgeschlossenen Arbeitszimmer, zu dem außer ihr nur noch der Kater Zutritt hat. Kann sie da in Schwierigkeiten kommen, wenn sie die Kopien vom Hugo Möchtegernmieter verlangt? Muss sie den Hugo da irgendwas zum Datenschutz unterschreiben lassen? Oder sollte sie davon tunlichst die Pfoten lassen und die Unterlagen mit wissendem Blick angucken und dankend zurückgeben?

Ja.

Die Frage ist eher, was sie sich davon verspricht, mehr als nur einen Blick darauf zu werfen.

Eine Akte, in der sich ein Mietvertrag, eine Gehaltsabrechnung und anderer Kram im Zusammenhang mit der Vermietung einer Wohnung, als Dateisystem (Art. 2 Abs. 1; Definition Art. 4 Nr. 6 DSGVO) zu bezeichnen, wäre schon sehr mutig (auch wenn sich „Dateisystem“ nicht nur auf elektronische Datensammlungen bezieht). Aber es versteht sich ganz unabhängig von den geltenden Vorschriften von selbst, dass man mit den Angaben nicht hausieren geht oder die Abrechnung nicht im Treppenhaus aushängt.

Gruß
C.

1 Like

Das hat jetzt mit Susis Fall direkt nichts zu tun, war mal ne ähnliche Konstellation im Bekanntenkreis. Vermieter möchte die Unterlagen gerne kopieren, Möchtegernmieter will die aber nicht rausrücken (angucken lassen ja, kopieren und behalten nein). Und dann greift der Vermieter ganz oben in die unverschlossene Schublade im unverschlossenen Wohnzimmer und reicht dem staunenden Möchtegernmieter mit den Worten „nun stellen Sie sich mal nicht so an“ die besagten Unterlagen des vorherigen Mieters.
Das ist eine Geschichte, die ist lange her (und soll hier auch gar nicht das Thema werden) und existiert nur noch in Anekdoten und natürlich liegt Susi dieses Verhalten fern. Aber sie hätte aufgrund der Kenntnis dieser Anekdote natürlich auch ein gewisses Verständnis, wenn Hugo Möchtegernmieter seine Unterlagen nicht dauerhaft in ihre Hände geben will.

Das ist eine gute Frage - aber es könnte ja später mal zu Unstimmigkeiten kommen (Hugo sagt, dass er sich die Miete gar nicht leisten kann und zahlt entsprechend nicht oder weniger) und dann wäre es eventuell aufschlussreich, wenn sie im stillen Kämmerlein nochmal einen Blick in die „damaligen“ Gehaltszettel werfen könnte… Um vielleicht dann auch festzustellen, dass sei beim ersten Blick übersehen hat, dass das ja die Gehaltszettel vom reichen „Egon Möchtegernmieter“ sind und nicht die vom armen „Hugo Möchtegernmieter“ (was ihr vielleicht beim ersten Blick entgangen ist). Ob das dann was helfen würde, wäre eine spannende Diskussion, ist aber im Moment nicht meine Frage :wink: