Hi,
wenn es ein richtiges Referendariat ist, nützt dir dein Quereinstieg nichts in Bezug auf die Bezahlung. In Niedersachsen z. B. (und es wird in SH nicht anders sein) hast du im Referendariat eine bestimmte Anzahl an vorgeschriebenen Stunden eigenverantwortlichen Unterricht und betreuten Unterricht.
Ich habe als Quereinsteigerin zwar auch an einer Qualifizierungsmaßnahme ähnlich dem Referendariat teilgenommen (wir hatten das pädagogische Seminar und zwei fachdidaktische Seminare), die drei Jahre gedauert hat (mit unterschiedlichem Umfang), hatte aber, bis auf die Anrechnungsstunden für die Maßnahme, volle Unterrichtsverpflichtung bei vollen Bezügen gehabt.
Wenn du aber von Referendariat schreibst, ist das etwas völlig anderes.
Hier kannst du einiges auch selbst nachlesen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/QuerSeiteneinstieg/documents/quereinstieg.html
Die Ausbildung als Quereinsteigerin/Quereinsteiger erfolgt im Rahmen eines 18-monatigen Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Referendariat).
Für die Ableistung dieses Vorbereitungsdienstes gelten die gleichen Vorschriften und Bedingungen wie für die Bewerberinnen und Bewerber, die auf Lehramt studiert haben. Eine Gleichstellung mit einer Ersten Staatsprüfung oder einem Master-Abschluss erfolgt jedoch nicht. Bei erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird die Staatsprüfung für ein Lehramt erworben, die in ganz Deutschland anerkannt wird.
[…]
Was verdiene ich während des Vorbereitungsdienstes?
Während der Ausbildung im Vorbereitungsdienst werden Anwärterbezüge gewährt.
Gruß
Christa