Gehaltsumwandlung JobRad

Hallo zusammen,

seit Ende 2020 besitze ich ein JobRad per Gehaltsumwandlung. Heute erhalte ich von der Firma ein Schreiben, dass aufgrund eines technischen Fehlers die Raten des JobRades seit August 2020 auf meiner Abrechnung lediglich beim Steuerbrutto berücksichtigt wurde, aber nicht von Bruttoentgelt abgezogen wurde. Die meinen, dass von Anfang an somit die Firma das JobRad voll finanziert hätte. Sie fordern jetzt insgesamt 195,57€ für die Monate Oktober, November und Dezember zurück (tarifvertraglich nur drei Monate rückforderungsrecht).

Ich verstehe es nicht wirklich.

Mein Steuerbrutto ist um 65,19 € gemindert ( JobRad Minderung Steuerbrutto)

Beitragspflichtiges Entgelt Sozialversicherungsbeiträge sind ebenfalls um 65,19 € gemindert.

Und jetzt soll ich erstmal noch 197,57 € (3x 65,19 €) nachzahlen und dann ab sofort monatlich 65,19 € vom Netto abgeben?

Listenpreis Fahrrad lag bei 1634€, JobRad Fullservice gebucht.

65,19€ ist doch die Gehaltsumwandlungsrate und nicht die Abzahlungsrate. So ergibt JobRad ja keinen Sinn. 65,19 x 36 Monate und dann noch die Gehaltsumwandlung?

Lt. JobRad Rechner müsste ich eine Nettobelastung von rund 35€ haben.

Kann mich jemand aufklären?
Lieben Gruß
JB

Hallo,

hast du den einfachen oder den erweiterten benutzt?

Jedenfalls stimmt irgendwas nicht. Denn wenn ich beim einfachen Rechner den Kaufpreis 1634 angebe, bleibt die monatliche Umwandlungsrate bei 50 Euro irgendwas, wenn ich kurz zum erweiterten Modus wechle, FullService auswähle und bei den anderen beiden Sachen auswähle, dass AN zahlt, komme ich nicht über 60 Euro bei der monatlichen Umwandlungsrate komme.

Oder wolltest du nur Werbung für die Seite machen? Das wäre weniger schön. :roll_eyes:

Gruß
Christa

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Hallo, das soll keine Werbung sein.

Der Rechner wirft mir 65,50€ als Umwandlungsrate aus. Tatsächlich sind es 65,19 €, also rechnet der Rechner ja eigentlich schon sehr gut.

Aber das ist doch die Umwandlungsrate und nicht die Rate die ich zahlen muss. Wenn ich jetzt an meinen Arbeitgeber für 3 Monate rückwirkendend 195,57 € zahlen soll, zahle ich neben der Gehaltsumwandlung auch noch die Umwandlungsrate von 65,19 € je Monat netto :flushed:

Servus,

das ist richtig. Der Sachbezug „Jobrad“ wird dadurch steuer- und sozialversicherungsfrei.

Du hast aber die andere Zeile überlesen, in der der Betrag mit anderen Kennzeichen (steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechneter Bezug) wieder hinzugerechnet wird.

So, bis hier geht es nur um die Gehaltsumwandlung: Ein Teil des Lohns wird vom steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bezug abgezogen und als steuer- und sozialversicherungsfreier Bezug hinzugezählt. Wenn der nicht offen ausgewiesen ist, ist die Abrechnung mit irgendeiner Amateursoftware gemacht - bei LODAS steht alles auf der Abrechnung, was darin berücksichtigt wurde. Rechne die Abrechnung mal Zeile für Zeile runter, dann kommst Du zum selben Ergebnis.

So, und jetzt kommt, ganz unten in der Abrechnung, die Auszahlung - dabei wird nur mit „Netto“-Beträgen aufgestellt, welcher Teil des Nettobezugs schon bezahlt ist (z.B. als Vorschuss, oder wie hier eben als Sachbezug) und welcher Teil noch überwiesen werden soll.

Wenn die Abrechnung richtig gemacht ist, steht in der Abrechnung oben, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für Sozialversicherung, Krankenversicherung, Lohnsteuer der Betrag von 65,19 € einmal mit negativem, einmal mit positivem Vorzeichen, und unten bei der Abrechnung des zu überweisenden Betrags noch einmal mit negativem Vorzeichen.

Nein, nicht abgeben, sondern in Gestalt eines Fahrrads entgegennehmen.

Durchaus. Ich z.B. muss von dem Teil des Lohns, den ich für meine Hobbies verwende, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Du bekommst ihn steuer- und sozialversicherungsfrei, dadurch wird der Betrag, der bei Dir landet, je nach Höhe Deines Gehalts fast verdoppelt.

Übrigens: Ich würde hier einen ganz gewöhnlichen Lohnsteuerrechner verwenden; ob die Gehaltsumwandlung für eine Altersversorgung, einen Dienstwagen oder ein Fahrrad erfolgt, unterscheidet sich vom Grundsatz her überhaupt nicht.

Schöne Grüße

MM

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Grade noch gesehen:

gibt es bei einem geleasten Fahrrad nicht. Ist Dir bewusst, dass das Teil weder dem Arbeitgeber noch Dir gehört?

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@Aprilfisch hat es ja schon schön detailliert erklärt. Als Steuerphobiker erkläre mir das so:

Mit JobRad bekommst du mehr Netto als ohne. Das JobRad kostet dich daher

65,19 - (Netto_mit_JobRad - Netto_ohne_JobRad)

Ich weiß, dass es weder mir und auch dem Arbeitgeber nicht gehört. Das war darauf bezogen, dass ich Punkt 1. weniger in die Rente und AV bezahle (Umwandlung), dann zusätzlich Punkt 2. über 36 Monate x je 65,19 € bezahle und somit auf eine Gesamtsumme von 2346,84 komme. Nach 36 Monaten gehört es mir immer noch nicht, nur wenn ich es finanziell auslöse. Das alles zusammen gerechnet, bei einem eigentlichen Kaufpreis von 1600€ hätte ich mir besser gestanden es selbst bar zu kaufen und Versicherung abzuschließen.

Wenn ich es nachher für vielleicht 17% vom UVP auslöse (280€) + 2346 = habe ich letztendlich für das Fahrrad 2626€ bezahlt.

Hallo,

es gibt so viele verschiedene Modelle für ein „Jobrad“-Angebot durch Arbeitgeber (übrigens mit oder ohne Möglichkeit des Eigentumsübergangs am Ende der Leasingzeit), daß letztendlich nur mit dem Wissen um die vollständige, konkrete vertragliche Gestaltung eine Aussage zum Ausgangsproblem möglich ist.

&tschüß
Wolfgang

Nö.

Hast Du die Begriffe „Gehaltsumwandlung“, „lohnsteuerfrei“, „sozialversicherungsfrei“ verstanden? Was möchtest Du dazu noch wissen?

Schöne Grüße

MM

Servus,

allen Gestaltungen gemeinsam ist die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für den Sachbezug, der wie beim Dienstwagen auch formal zusätzlich zum Gehalt gewährt werden muss. Das bezieht sich aber nur auf die Höhe des Gehalts; in der Abrechnung bildet der Sachbezug Teil des Gesamtbruttos, daher die Darstellung als Gehaltsumwandlung.

Ein Problem ist da wie bei Pensions- und Unterstützungskassen, dass die Anbieter mit „Beispielen“ rechnen, die sich in Einkommensklassen in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung abspielen, so dass bei Leuten mit moderateren Steuersätzen leicht die Enttäuschung entsteht, dass sie vielleicht nur ein Drittel oder ein Viertel von der Fahrrad-Rate durch Steuer- und Beitragsentlastung gegenfinanzieren, während es im Beispiel doch viel mehr war.

Die, die sich bei uns im Betrieb die fettesten E-Bikes als „Jobfahrrad“ ausgesucht haben, sind zwei Mitarbeiter aus der Versandhalle, deren Bezüge nicht sehr weit über dem pfändbaren Betrag liegen, und bei denen es dann nicht nur wegen der geringen Auswirkung auf den Lohnsteuerabzug lange Gesichter gab, sondern nachher nochmal extra, weil der Anbieter etwas von „absetzen“ geplappert hatte - sie wollten es mir damals nicht glauben, dass er damit nichts anderes meinte, als dass die Leasingraten für den Arbeitgeber betrieblicher Aufwand sind, der die Belastung mit Körperschaftsteuer mindert.

Schöne Grüße

MM

Es handelt sich hier nicht um JobRad als Gehaltsextra sondern um Jobrad Gehaltsumwandlung mit der 0,25% Regelung. Barlohnumwandlung. Der Arbeitgeber übernimmt lediglich die Versicherungsprämie. Brutto habe ich dadurch nicht mehr. Die 0,25% GWV von 4 € werden dem Brutto hinzugerechnet und vom Netto abgezogen. Soweit alles richtig.

Anbei ein Beispiel mit fiktiven Zahlen. Spalte 2. wie es die letzten 12 Monate lief und Spalte 3. wie es rückwirkend ab Oktober 2021 fortlaufend berechnet werden soll.

Servus,

in Spalte 3 fehlt wie gesagt die Hinzurechnung der Umwandlungsrate als steuer- und SV-freier Bezug. Unabhängig davon entspricht diese Abrechnung nicht den Mindestanforderungen gem. § 8 GewO.

Der Abzug der Umwandlungsrate vom „Netto“ ist korrekt.

Schöne Grüße

MM