Gehaltsvorstellung bei Bezahlung nach Tarifvertrag

Hallo
Wenn man sich bei einem Arbeitgeber bewerben will, als normale Arbeitskraft, also kein Führungsposten oder so, bietet der Arbeitgeber ein Bewerbungsformular an, das man ausfüllt, und hinschickt.
In dem Formular ist auch das Feld „Gehaltsvorstellung“, was meiner Ansicht nach sinnlos ist, weil alle Mitarbeiter in dem entsprechenden Beruf ohnehin nach einheitlichem Tarifvertrag bezahlt werden.
Was soll man da jetzt sinnvoll reinschreiben?
Der Tariflohn liegt bei ca 2500 bis 2800 Netto, je nachdem wie viele Nacht oder Wochenendschichten etc man macht.

Wäre für Tipps dankbar, ich komm da nicht ganz mit, was man da rein schreiben soll, und warum überhaupt, wenn das Gehalt ohnehin im Tarifvertrag festgelegt ist.
Danke

Hallo,

der Lohn liegt bei einem Betrag x-y brutto. Davon, daß ein Mitarbeiter sein Nettogehalt als Forderung in den Raum stellen darf, ist man jedenfalls in dieser Gehaltsklasse weit entfernt.

Tarifverträgen sind bestimmten Tarifgruppen und Lebensaltern bzw. Betriebszugehörigkeiten Gehälter zugeordnet, aber einerseits gibt es ja gewisse Freiheitsgrade bei der Zuordnung einer Tätigkeit bzw. eines Mitarbeiters zu einer Tarifgruppe und andererseits ist es natürlich durchaus möglich, auch im Tarif eine außertarifliche Zulage zu zahlen, so daß es durchaus Sinn macht, sich eine Gehaltsvorstellung nennen zu lassen. Und sei es nur, um zu erkennen, daß der Mitarbeiter sich zu etwas höherem berufen fühlt und deswegen voraussichtlich nicht lange bleiben wird oder daß seine Gehaltsvorstellung sehr niedrig ansetzt, weil ihn der bisherige Arbeitgeber - vielleicht aus gutem Grund - unterdurchschnittlich bezahlte.

Gruß
C.

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Kann doch sein, dass die übertariflich zahlen. Schreib, evtl. mit Fragezeichen, die nächst höhere Stufe rein die Dir auf Grund Deines Berufes, besondere Fähigkeiten etc. zustehen würde. ramses90

Danke erstmal für die Tipps.
Mal eben etwas gesucht, nach der aktuellen Tariftabelle.
Daraus ergibt sich daß je nach Betriebszugehörigkeit bis 5 Jahre 2850€ und bei 5 bis 10 Jahre 2948€ bezahlt werden. Noch länger dann natürlich entsprechend mehr.
Jetzt ist die Überlegung, kann man krumme Beträge schreiben, oder eher 2900 oder evtl 3000 Euro oder exakt den Betrag aus dem Tarifvertrag?

Hallo!

Der Unterschied zwischen 2850€ und 3000€ ist nun wirklich nicht hoch. Ich würde wohl 3000€ angeben. Das zeigt, daß du dich nicht unter Wert verkaufen willst, andererseits aber auch nicht völlig abgehoben bist. Außerdem ist das ein glatter Wert, sonst fragt man sich, warum du 2849,99€ angegeben hast. Andererseits: Mit dem Wert fällst du auf…

Ist denn die Tarifgruppe fest vorgegeben?

Zumindest bei IG Metall gibt es ein Punktesystem mit mehreren Rubriken mit Fähigkeiten, Tätigkeiten etc. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich dann die tatsächliche Stufe.
Was du mit Führungsposition bezeichnest, heißt dort eher Personalverantwortung. Darunter gibt es aber auch schon eine feine Abstufung, die auch schon früh beginnt. Bist du Experte für bestimmte Maschinen, und kannst andere in deren Nutzung einweisen? Schon hast du die ersten „Führungspunkte“.
Das bringt dir im Vorhinein allerdings auch nicht so viel, sofern du deine konkreten Tätigkeiten nicht kennst.

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Danke.
Mit Führungsposition (ich schrieb ja auch >keine Führungsposition<) meinte ich solche höheren Posten in Geschäftsführung etc wo üblicherweise dann kein Tarifvertrag mehr besteht sondern das Gehalt individuell verhandelt wird. Da hätte ich so eine Frage nach der Gehaltsvorstellung eher verstanden.
Weitere Abstufungen als die nach der Betriebszugehörigkeit konnte ich nicht finden.

Hallo,

was spricht dagegen in diesem Feld auf den Tarifvertrag zu verweisen?

Gehaltsvorstellung: entsprechend Tarifvertrag

Schon ist man erstmal aus der Sache raus und kann im persönlichen Gespräch immernoch darüber reden.

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Und da denkt sich der Arbeitgeber:
a) Welche TG meint der denn?
b) Was hat der denn für ein Selbstbewußtsein, daß der mit einem Tarifgehalt zufrieden ist?

Hängt natürlich davon ab, von was für einer Stelle wir reden, aber mal so grundsätzlich ist es ja kein Fehler, seinen Marktwert zu kennen und den auch zu verlangen.

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Nichts. Wenn man damit zufrieden ist, weniger zu bekommen als diejenigen, die schlauer waren.

Es gibt mehr als eine Berufsgruppe (und auch mehr als eine Gegend Deutschlands), in der kaum jemand nur nach Tariflohn arbeitet. Keine Ahnung, ob das hier der Fall ist. Aber drüber nachdenken und ggf. später auch drüber verhandeln ist doch wohl das mindeste.

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falls es zum persönlichen Gespräch kommen sollte. Das ist, wenn der Kandidat Deiner Empfehlung folgt, außerhalb des Öffentlichen Dienstes sehr unwahrscheinlich.

Erinnerst Du Dich an den Klang der Stempelhämmer, mit denen an kleineren Postämtern (als das noch Ämter waren) eingelieferte Briefe gestempelt und im gleichen Schwung in den an der Kante des Stempeltischs aufgehängten Postsack gewischt wurden? So klingt die von Dir vorgeschlagene Formulierung für den Leser.

Schöne Grüße

MM

c) Nu, wenn dem der Job bei uns so gleichgültig ist, wird seine Arbeit auch danach sein - lieber nicht riskieren
d) (falls Ü50) Seltsam - da hätte ich doch gedacht, eine anständige Frage hätte auch eine anständige Antwort verdient. Nun ja, D-Züge und Kinderstuben sind wohl was aus dem 20. Jahrhundert…

Schöne Grüße

MM

Servus,

Vorsicht! Dieses Feld hat eine ganz zentrale Bedeutung. Es enthält Antworten auf die Fragen

  • Wie schätzt der Bewerber seinen Wert für uns ein?
  • Will der Bewerber bei uns arbeiten oder lieber Stunden abreißen?
  • Passt das Wunschgehalt zu der Entlohnung der Kollegen in der Gruppe, zu der des Gruppenleiters usw.?
  • Hat sich der Bewerber mit unserem Betrieb / unserem Unternehmen / unserer Dienststelle beschäftigt oder ist das eine von 3 Pflichtbewerbungen, die er pro Woche ‚raushauen‘ muss, damit der Fallmänitscher bei der BAA nicht grantig wird?
  • Will der Kandidat die kommenden zwanzig Jahre in dieser Feldwaldwiesenfunktion verbringen oder hat er bei uns noch ein wenig mehr vor? (beides kann für den Betrieb / das Unternehmen wichtig sein! Was von beiden wichtiger ist, solltest Du versuchen, im Vorfeld zu klären, falls es nicht bereits zwischen den Zeilen in der Ausschreibung steht.)

@C_Punkt hat Dir ja schon erklärt, wie das mit der Einstufung in Tarifgruppen funktioniert. Denk daran, dass es jetzt, bei Einstellung, viel leichter ist, Deine Einstufung (und falls nötig auch die Tätigkeitsbeschreibung zu der Stelle) dem anzupassen, was für ein Gehalt ausgehandelt wird, als dann irgendwann später einen Sprung in der Einstufung zu erreichen. Überlege, wie hoch Du ansetzen kannst - ein wenig oberhalb von dem, was die Stelle für den Arbeitgeber hergibt, macht nichts, das kann man verhandeln. Sehr deutlich oberhalb dem führt auf Stapel C. Mit einem Wunschgehalt ein wenig unterhalb von dem, was die Stelle für den Arbeitgeber hergibt, legst Du dich auf lange Zeit auf eine Entlohnung unter Wert fest, und mit einem Wunschgehalt sehr deutlich unterhalb schießt Du Dich ins Aus.

Schöne Grüße

MM

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Und das zeigt dem Arbeitgeber, dass Du Dich nicht mit seinem Unternehmen / Betrieb / Dienststelle beschäftigt hast. Es gibt keinen Tarifvertrag, der keinen mehr oder weniger schematisierten Rahmen für die Einstufung von Tätigkeiten / Mitarbeitern / Planstellen etc. enthält. Wie viel Spielraum dabei besteht, kannst Du Dir mal an diesem Beispiel anschauen:

https://metall-tarif.info/tarifinformationen/eingruppierung/#baden-wurttemberg

Schöne Grüße

MM

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