Hi
Entschuldigung aber was redest du denn da von „bekanntlich“? Meine Mutter ist auch selbstständig und ich bekomme den Elternwohner-Höchstbetrag.
Sie muss als Selbstständige nur eben ihre Verdienste für das vorletzte Kalenderjahr nachweisen können, das ist als Selbstständige nur etwas stressiger. Sprich: Einkommenssteuerbescheid und Bafög Formular 3 ausfüllen (so der Vater noch lebt, muss auch dessen ausgefüllt werden so keine schwerwiegenden Gründe vorliegen).
Sollte aus diversen Gründen, die nicht Faulheit sind, kein Einkommenssteuerbescheid vorliegen, kannst du von der Bafög Beraterin ein Formular erhalten auf dem sie alles von Hand eintragen muss.
Daraufhin bekommst du einen BaföG Bescheid unter Vorbehalt, da du den ESB nachreichen musst.
Wenn deine Mutter also nicht genug verdient hat (falls es nen plötzlichen Abfall gab: Aktualisierungsantrag!) dann hast du auch Anrecht auf Bafög, so du unter 30 bist und in deinem ersten Studium.
Es stimmt allerdings, dass Schulden nicht gezählt werden, nur der Verdienst zählt.
Und Stell auf jeden Fall gleich einen formlosen Antrag! Nur dann hast du Anrecht auf eine Nachzahlung, denn selbst wenn du Bafög Berechtigt bist, wirst du aufgrund der Bearbeitungszeit vor Januar kein Geld sehen.
lg
Kate