Gehbehinderung und der Führerschein

Hallo,
Ich brauch mal rat.
Nach einen Verkehrsunfall (ist schon etwas her) , ist der rechte Knöchel inzwischen fast Steif.

Es wird mir geraten, einen Schwerbehinderten Ausweiß zu beantragen.

Da ich Leidenschaftlicher Motorradfahrer bin ( und seit 6 Jahren Unfallfrei Fahre ), mache ich mir wegen der Pappe gedanken, wenn dieser antrag gestellt wird.

Nachprüfung und und und… evtl. entzug der Fahrerlaubnis.

Sind diese Sorgen berechtigt, leider konnte mir dazu noch niemand eine Auskunft geben.

Autoführerschein habe ich nicht, nur Motorrad.

Ich kenne da einen fall, wo einer die Pappe für 125 er hatte und einen „großen Führerschein“ machen wollte, der ist aufgrund der Behinderung nun Fußgänger.
Obwohl er 20 Jahre (unfallfrei) mit der 125 unterwegs war.

Danke schon mal im vorraus.

Hallo Andi,

Es wird mir geraten, einen Schwerbehinderten Ausweiß zu
beantragen.

Ja, das ist schon sinnvoll. Wegen Arbeitsverhältnis, Rente usw.

Da ich Leidenschaftlicher Motorradfahrer bin ( und seit 6
Jahren Unfallfrei Fahre ), mache ich mir wegen der Pappe
gedanken, wenn dieser antrag gestellt wird.

Weil der Knöchel steif ist? Was muß man denn mit dem Knöchel machen am Motorrad (fahre selbst nicht Motorrad, darum weiß ich das nicht)? Hast Du jetzt Probleme mit dem Motorrad fahren? Vielleicht kann man ja das Motorrad dann so umbauen, daß Du es trotzdem fahren kannst.

Nachprüfung und und und… evtl. entzug der Fahrerlaubnis.

Sind diese Sorgen berechtigt, leider konnte mir dazu noch
niemand eine Auskunft geben.

Autoführerschein habe ich nicht, nur Motorrad.

Nachprüfung kann sein, aber ich glaube nicht, daß Dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, weil Du fährst ja unfallfrei und somit gibt es ja keinen Grund, Dir die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Ich kenne da einen fall, wo einer die Pappe für 125 er hatte
und einen „großen Führerschein“ machen wollte, der ist
aufgrund der Behinderung nun Fußgänger.
Obwohl er 20 Jahre (unfallfrei) mit der 125 unterwegs war.

Frage mal in der örtlichen Fahrschule nach, die können Dir mit Sicherheit helfen.

Danke schon mal im vorraus.

Bitteschön. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Mit freundlichen Grüßen

Susanne

Hallo Susanne
Weil der Knöchel steif ist? Was muß man denn mit dem Knöchel
machen am Motorrad (fahre selbst nicht Motorrad, darum weiß
ich das nicht)? Hast Du jetzt Probleme mit dem Motorrad
fahren? Vielleicht kann man ja das Motorrad dann so umbauen,
daß Du es trotzdem fahren kannst.

Der rechte Knöchel ist für die Hinterradbremse.
Ich kann sie zwar benutzen, hab aber nicht soo viel gefühl dabei.
Deshalb benutze ich meistens nur die Vorderradbremse ( rechte Hand ).
Mit der nebenwirkung, das ich nicht immer die voll Bremskraft habe. Ich fahre halt entsprechend vorrausschauend.

Sowas könnte im fall einer Nachprüfung zum Problem werden.

Habe schonmal im Internet gesucht,
da gibt es ne seite: http://www.handicap-biker.de/
Die befasst sich Behinderten Bikern.

Leider sind die Umbauten und vor allen die Eintragung in die Papiere sehr Teuer, deshalb habe ich erst einmal abstand genommen.

Werde ich aber im Fall der Fälle machen müssen.

Danke und Gruß Andreas

Hallo Andi,

Der rechte Knöchel ist für die Hinterradbremse.
Ich kann sie zwar benutzen, hab aber nicht soo viel gefühl
dabei.
Deshalb benutze ich meistens nur die Vorderradbremse ( rechte
Hand ).
Mit der nebenwirkung, das ich nicht immer die voll Bremskraft
habe. Ich fahre halt entsprechend vorrausschauend.

Sowas könnte im fall einer Nachprüfung zum Problem werden.

Das stimmt. Leider.

Habe schonmal im Internet gesucht,
da gibt es ne seite: http://www.handicap-biker.de/
Die befasst sich Behinderten Bikern.

Die Seite ist sehr interessant.

Leider sind die Umbauten und vor allen die Eintragung in die
Papiere sehr Teuer, deshalb habe ich erst einmal abstand
genommen.

Werde ich aber im Fall der Fälle machen müssen.

Das glaube ich auch. Dann wünsche ich Dir, das das alles klappt und Du trotzdem noch Motorrad fahren kannst.

Danke und Gruß Andreas

Bitteschön. Schönen Abend noch.
Mit freundlichen Grüßen

Susanne

Hallo Andreas,
als Behinderter, Sehbehinderter, darf ich mich hier mal zu Wort melden.
Führerschein, nein, den hatte ich leider noch nie.
Die Erklärungen der Mit-User sind ja alle recht und schön. Einen eventuellen Umbau deiner Maschine auch.
Wenn du einen „normalen“ Führerschein machst, wird wohl dort gefragt, ob due eien Schwerbehindertenausweiß hast.
Beantragst du eien Schwerbehindertenausweiß, wirst du auch gefragt ob du einen Führerschein hast.
Nur ist es so, dass diese Institutionen, Führerscheinstelle und Versorgungsamt, da wo der Schwerbehindertenausweiß herkommt, nicht miteinander kooperieren.
Es ist halt nur im Fall der Fälle. Wenn du einen Unfall baust, brauchst noch nicht einmal schuld daran sein, und irgendeiner bekommt da was mit… Die Versicherungen heutzutage sind ja da mit Sicherheit gnadenlos. Ist es aber ein Unfall größeren Ausmaßes, was ich niemanden wünsche und es sollte auch überhaupt niemand auf der Welt verletzt werden, ja was ist dann. Wenn deine Versicherung oder die der Gegenpartei das herausbekommt, und die bekommen das heraus, dann siehst du nämlich sehr, sehr alt aus.
Wie du schilderst fährst du ja schon vorrausschauend. Doch passiert ist gleich was.
Überlege dir nun sehr gut, was du machen willst. Mittlerweile bin ich 53 und hatte noch nie so einen Lappen. und komme sehr, sehr gut damit zurecht.
Wenn du einen Schwerbehindertenausweiß beantragst, hast du mit Sicherheit auch davon sehr viele Vorteile.
Näheres dazu kannst du noch von mir erfahren. Klicke mich einfach an bei Bedarf.
MfG
Hans13

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Hallo, hier mal was zum Thema http://www.fahrschule-ru.de/sonderausbildung.htm … die Rechtslage trifft auch auf Motorrad zu, nicht nur auf Auto.

Ansonsten hier http://www.global-help.de/ ganz allgemein ne recht informative Seite zum Thema Behinderung.

MfG

Hallo Andi,

ich hab Dir eine Mail geschickt.

Gruss

Uwe

Hallo,

Da ich Leidenschaftlicher Motorradfahrer bin ( und seit 6
Jahren Unfallfrei Fahre ), mache ich mir wegen der Pappe
gedanken, wenn dieser antrag gestellt wird.

mein Freund (80 %, aG) hat damals dem Straßenverkehrsamt ein Attest seines Arztes vorgelegt, aus dem die genaue Behinderung hervorging, mit Prognose, ob der Zustand sich verschlechtern / verbessern könnte.

Damit hat sich das Straßenverkehrsamt zufrieden gegeben und auch im Falle eines Unfalls muss er nicht fürchten, ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Grüße
Sue

Hallo Hans13,

Danke für deine ausführlichen Ausführungen,
habe mich nun entschlossen, mal bei einer geeigneten Fahrschule vorzusprechen, und deren Rat einzuholen.
Ich gebe dir Recht, das das Fahren ein Risiko darstellt, aber viele Fahrzeugführer fahren mit Sicherheitmängeln, die glaube ich, schwerer wiegen als der nicht mehr richtig funktionierende Knöchel.
Das soll keine ausrede sein, ich habe verstanden was du meinst.

Deshalb werde ich geeignete stellen aufsuchen und die sache Regeln lassen.

Vielen Dank für die Tipps.
MfG Andi

Hallo Sue,
für das Straßenverkehrsamt ist das nicht von Wichtigkeit. Wenn schon dann für die Kfz-Zulassungsstelle.
Denkst du aber ernsthaft die oder irgendeine Versicherung interessiert das wenn was passiert ist und die kriegen das raus?
Und bei schwerwiegenden Sachen haben die auch ihre „Suchhunde“.
Möchte hier mit diesen Zeilen keinem ein schlechtes Gewissen oder so einreden. Doch in der heutigen Zeit ist es halt so, dass bevor eine Sachversicherung bezahlt, wird er Sache erst gründlich nachgegangen. So ist es allgemein bekannt.
MfG
Hans13

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Hallo,

für das Straßenverkehrsamt ist das nicht von Wichtigkeit. Wenn
schon dann für die Kfz-Zulassungsstelle.

nein, bei ihm war es das Straßenverkehrsamt. Bei ihm ging es allerdings darum, den Fs überhaupt erstmal zu bekommen.

Denkst du aber ernsthaft die oder irgendeine Versicherung
interessiert das wenn was passiert ist und die kriegen das
raus?

Da gibt es nicht „rauszukriegen“. Das ist es ja gerade, spielt man von Anfang an mit offenen Karten muss man später nicht befürchten, dass die Versicherung einem einen Strick drehen kann.

Und bei schwerwiegenden Sachen haben die auch ihre
„Suchhunde“.

Da der Fs trotz der Behinderung erteilt wurde kann da so viel gesucht werden wie die Versicherung will, es gibt keine Gründe, warum er kein Auto fahren dürfte.

Möchte hier mit diesen Zeilen keinem ein schlechtes Gewissen
oder so einreden. Doch in der heutigen Zeit ist es halt so,
dass bevor eine Sachversicherung bezahlt, wird er Sache erst
gründlich nachgegangen. So ist es allgemein bekannt.

Er hatte schon einige Unfälle (einmal selbst verschuldet) und es gab nie Probleme mit der Versicherung.

Gruß
Sue

Hallo Hans,

Denkst du aber ernsthaft die oder irgendeine Versicherung
interessiert das wenn was passiert ist und die kriegen das
raus?
Und bei schwerwiegenden Sachen haben die auch ihre
„Suchhunde“.

ja, und? Wenn von den Behörden und von den Ärzten eine Erlaubnis vorliegt, kann die Versicherung nichts tun.

Bei Epilepsien ist es z.B. so, dass der Arzt nach einem Anfall dem Patienten (meist mündlich) ein Fahrverbot ausspricht. Das wird bei keinem Amt oder so gemeldet, der Führerschein bleibt erhalten, aber im Falle eines Unfalls besteht kein Versicherungsschutz. Nach einer bestimmten Zeit der Anfallsfreiheit kann der Arzt wieder grünes Licht geben, die Versicherung gilt dann wie bei einem gesunden.
Eine Fahrerlaubnis vom Arzt können sogar nicht anfallsfreie Patienten bekommen, deren Anfälle über einen bestimmten Zeitraum ausschließlich nachts oder beim Aufwachen aufgetreten sind. Auch dann kann die Versicherung bei einem Unfall nichts beanstanden.

Möchte hier mit diesen Zeilen keinem ein schlechtes Gewissen
oder so einreden. Doch in der heutigen Zeit ist es halt so,
dass bevor eine Sachversicherung bezahlt, wird er Sache erst
gründlich nachgegangen. So ist es allgemein bekannt.

Ja, wie gesagt, sie kann der Sache noch so gründlich nachgehen. Falls der Arzt und die Ämter grünes Licht gegeben haben, muss die Versicherung bei einem Unfall zahlen.

Gruß,
Anja