Wenn ich für meine Altersvorsorge Anteile von Renten- und Aktienfonds kaufe, muß ich diese verkaufen, um meine Eltern im Alter zu unterstützen (z.B. Finanzierung eines Heimplatzes).
pe-cl
Wenn ich für meine Altersvorsorge Anteile von Renten- und Aktienfonds kaufe, muß ich diese verkaufen, um meine Eltern im Alter zu unterstützen (z.B. Finanzierung eines Heimplatzes).
pe-cl
Aktienfonds und auch Rentfonds zählen zum Investment und sind keine Bestandteile der Altersvorsorge und auch nicht „Hartz4“ sicher.
Es gibt jedoch eine Ausnahme wenn Sie die Fonds innerhalb einer Lebens- oder Rentenversicherung zur verwendung der Überschüsse verwenden, hier zählt vorrangig die Versicherung
Hallo pe-cl,
Deine Frage finde ich teils juristischer Art (Familienrecht) teils Dich persönlich betreffend (Verhältnis zu Deinen Eltern). Die Antwort auf diese Frage wird aber unabhängig davon sein, welche Art von Wertpapieren Du kaufst(Rentenfonds oder Aktienfonds oder was auch immer). Daher kann ich Deine Frage leider nicht beantworten.
Hallo pe-cl,
leider ja, Kinder „haften“ hier für ihre Eltern. Das Sozialamt trägt zunächst die verbleibenden Kosten und kommt dann zu Dir. Natürlich git es auch für Dich Freibeträge, aber Vermögen wird gepfändet.
Hallo pc-cl.
diese Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden. Hier muss Ihr gesamtes finanzielles Umfeld betrachtet werden und ich würde Ihnen empfehlen einen unabhängigen Finanzberater Ihres Vertrauens in Verbindung mit dem VdK zu klären.
Viele Grüße und Erfolg
Armin Bornschlegl
Es wird da kein Unterschied gemacht ob das Geld in Fonds oder anders angelegt ist; es gibt aber natürlich Freibeträge für die Altersvorsorge d.h. man muß nicht das ganze Vermögen auflösen
Gruß
Martin Mendorf
Danke für die Anfrage, aber dazu weiß ich nichts.
Heinrich Grün
Hallo!
Ja, kann passieren.Vermögen wird mit angerechnet.
Nähere Infos: www.elternunterhalt.org
Mit freundlichen Grüßen
Reiner
Hallo pe-cl,
wenn die Freibeträge überschritten sind: ja.
Grundsätzlich geht es um die Umverteilung von unten nach oben. Und dies gehört halt auch dazu.
MfG jos
Grundsätzlich wird das gesamte Vermögen für die Haftung der Kinder für Ihre Eltern herangezogen, insbesondere die von Ihnen angesprochenen Fonds. Bei Altersvorsorgebeiträgen gibt es Freibeträge, grundsätzlich werden aber auch diese herangezogen.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihr Geld in Riester- oder Rürupverträgen anlegen. Die sind sogar pfändungs- und Hartz IV sicher.