Hallo, meine Frau ist am ISG Gelenk mehrfach operiert worden und muss sehr wahrscheinlich Frührente einreichen.
Wir haben vor ein paar Jahren eine BUZ - Versicherung abgeschlossen, wo die Wirbelsäule (aufgrund eines Bandscheibenvorfalles in der Vorgeschichte)ausgeschlossen wurde.
Jetzt stellt sich die Frage, zu welchem Bereich das ISG gehört - Zur Wirbelsäule oder zum Becken?
Die Versicherung hat den Antrag auf Zahlung einer BUZ abgelehnt mit der Begründung, dass der Amtsarzt (von der Versicherung) behauptet das ISG gehöre zur Wirbelsäule.
Für eine Auskunft wäre ich dankbar, bevor wir jetzt den Rechtsanwalt einschalten um gegen diese Ablehnung Einspruch einzulegen.