Gehört ein Bauzaun zu den ANK?

Hallo!
Wenn ich ein unbebautes Grundstück kaufe und dann einen Bauzaun drumherum ziehe, gehört der dann zu den Anschaffungsnebenkosten des Grundstückes bzw. wird der auf dem Bestandskonto des Grundstückes verbucht?

selbständige Außenanlage
Hi !

Meiner Ansicht nach (hab die jetzt nicht mit vieln Kommentaren untermauert, sondern nur mit einem kurzen Blick ins Haufe Rechnungswesenoffice Profesional) handelt es sich bei einem Zaun um so genannte Außenanlagen. Dieser dürfte daher in der Bilanz unter „Andere Anlagen“ (§ 266 Abs. 2 A II Nr. 3 HGB) auszuweisen sein.

In der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter findet sich unter der Nummer 2.3. Umzäunung noch folgendes:
2.3.1 Holzzaun: Nutzungsdauer 5 Jahre
2.3.2 sonstige Umzäunung: Nutzungsdauer 17 Jahre.

Die Kosten des Zaunes sind daher als Abschreibung zu erfassen und über die Nutzungsdauer zu verteilen.

BARUL76

THX
Danke das hat mir echt geholfen!