Gehört ein Gutachten aus Beweislastumkehr zu den Kosten, die die Rechtsschutzversicherung zu zahlen hat?

Fiktiver Fall:
A verklagt B auf Schadenersatz
B muss wegen Beweislastumkehr etwas durch ein Gutachten beweisen.
Gutachterkosten Summe X
A+B einigen sich per Vergleich
B bezahlt Summe Y an A
Eine Quotelung der Kostenverteilung wird vereinbart.
Im Rahmen der Quotelung haben die beiden Rechtsschutzversicherungen
die Kosten des Verfahrens anteilig zu übernehmen.
Wird das Gutachten aus der Beweislastumkehr genauso gequotelt oder muss B btw. dessen Versicherung die kompletten Kosten tragen, weil er Schuld daran hat, dass dieses Gutachten erforderlich war?
Vielen Dank im Voraus!

Hallo!

Zu den Kosten die nach der vereinbarten Quotelung aufzuteilen sind, zählen die Anwaltskosten, Gerichtskosten und sonstigen Kosten (hier z.B Gutachter).

Hätte A in einem Urteil verloren,dann hätte er doch alles zahlen müssen, natürlich auch Gutachten. Nun gab es kein Urteil sondern eine gütliche Einigung mit Kostenteilung.

MfG
duck313

dankeschön!