Gehweg -> Pflicht der Gemeinde?

Hallo,
wir haben 2014 ein Grundstück in Bayern gekauft, welches entlang einer Ortseingangsstrasse liegt (Grundstücksende = Ortsende). An der Straße gibt es aktuell keinen Gehweg, der nächste ist an einer Durchgangsstrasse und wir müssen derzeit ca. 100 Meter aus unserer Einfahrt entlang der Straße, vorbei an zwei anderen Grundstücken gehen um zu diesen zu kommen. Das Grundstück gegenüber ist ebenfalls als Bauland ausgewiesen (noch unbebaut), ansonsten gibt es derzeit aber keine weiteren Grundstücke mit Zugang zur Straße.
Nun steht Nachwuchs im Haus und ich mache mir Gedanken, wie dieser sicher ins Dorf (=Bushaltestelle) kommt. Natürlich wäre auch für die Erwachsenen ein Gehweg sicherer, als jetzt die völlig unbeleuchtete Straße, auf der sich niemand an die 50kmh hält… Zwar gibt es einen „Hinterausgang“ auf einen Feldweg, hier jedoch auch keine Beleuchtung + riesen Umweg ins Dorf / zur Haltestelle.
Soviel zum Status quo.

Meine Fragen dazu: Ist die Gemeinde verpflichtet, mir auf Wunsch hier einen Gehweg + Beleuchtung zu erstellen? Wer ist für die entstehenden Kosten verantwortlich?

Danke für die Antworten!

Wenn sie es wäre müsste ja längst ein Gehweg da sein. Du lebst da seit 8 Jahren und es hat sich nix getan.
Bist du mal auf die Idee gekommen bei der Gemeinde nachzufragen ? Oder an einer Gemeinderatsitzung (öffentlich) teilzunehmen ? Im Anschluss findet fast immer eine Fragestunde für Bürger statt. Man kann aber auch einen Antrag stellen,das Thema „Bürgersteig“ mal zu beraten und anzugehen. Dann kommt es auf die Tagesordnung.
Aber grundsätzlich nach Zuständigkeit, ist es eine Gemeindestraße dann ja, bei übergeordneten Straßen (Kreis,Land,Bund-hier vermutlich nicht zutreffend) nicht.

Gluckwunsch zum Nachwuchs, aber bis der mal, noch dazu selbst und unbegleitet,zur Kita oder Schule geht/fährt,ist noch lange hin ! :blush:

MfG
duck313

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Moin,
danke für die Antwort.
Das die Gemeinde nicht aus Jucks und Tollerei mal eben einen Gehweg da hin zimmert war mir klar, daher die Frage nach „auf Wunsch“. Hier gibt’s seit zehn Jahren (Benennung der Straße) auch kein Schild mit dem Straßennamen. Wie gesagt ging es mir auch nicht allein um den Nachwuchs, da auch wir die Strasse benutzen müssen, was bisher bedeutet, dass wir zuerst ums Eck schauen, ob grad jemand am Horizont angeflogen kommt und dann schnellen Schrittes samt Hund 100m zur sicheren Einfahrt / bestehenden Gehweg flüchten.
Das die Gemeinde zuständig ist weiß ich nun, nun bliebe noch die Frage der Finanzierung. Ich kenne unsere Gemeinde dahingehend, dass die bei solchen Anfragen am Ende sehr schnell sind (Erfahrung aus der Bauzeit) und den Gehweg „einfach hinklatschen“. Nur habe ich - aus wie ich denke nachvollziehbaren Gründen - nun wenig Interesse daran, am Ende eine dicke Rechnung zu bekommen…

Ja, aber die Behördenmühlen mahlen langsam, und so ein Straßenbau kann mal locker 5-10 Jahre dauern! :stuck_out_tongue:

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Erstens das. Zweitens hab ich keine Lust den täglichen Run mitm Kinderwagen zu machen…

Servus,

wie sah denn die Rechnung für die Erschließungskosten so aus?

Hoffentlich war ihre geringe Höhe nicht mit ausschlaggebend dafür, dass die Entscheidung für dieses Grundstück fiel…

Schöne Grüße

MM

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Der Vorbesitzer hatte die Kosten fürs Amt (Rohrnetzkostenbeitrag und Kanalsherstellungsbeitrag) bereits bezahlt und dann doch nie gebaut. Wasser, Abwasser, Netzanschluss sowie Telefon haben wir komplett selbst bezahlt. Und was der Grund für dieses Grundstück war ist doch vollkommen egal… Oder warum sollte dies hier von Interesse sein?

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Weil ein Zusammenhang zwischen den Kosten und dem Umfang der Erschließung nicht ganz selten ist.

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In vielen Bundesländern zahlen die Anlieger für den Ausbau der Straßen und Wege.
Die Stadt lässt dann eine kuxuriöse Pflasterung mit Diamanteffekt und Samtbrokat erstellen - auf deine Kosten.

Man sollte also ggf. sich sehr bedeckt mit Wünschen halten, wenn man keinen fünfstelligen Betrag angespart hat.

Um welches Bundesland geht es denn?
So grundsätzlich hat die Gemeinde sich um die öffentlichen Straßen und Wege zu kümmern, insbesondere deren Verkehrssicherheit sicherzustellen.

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Woe im ersten Satz geschrieben: Bayern

Ich bin alt.
In Bayern gibt es die Anliegerbeiträge nicht mehr.

Du schreibst:

Das ist für mich nicht eindeutig. Ist das Grundstück nun außerorts oder innerorts?
Da wird es vermutlich (wenn ich eines nicht bin, dann Kommunal- und Verwaltungsrechtler für Bayern!) darauf ankommen, um zu erkennen wer Straßenbaulastträger ist und welche Regeln für Anlage der Straßen (und Gehwege) gelten.

Innerhalb der Ortschaft sollten die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) angewendet werden. Ich weiß nicht, ob diese bindend sind. Sie stellen aber den anerkannten Stand der Technik dar. Daher begibt man sich auf dünnes Eis, wenn man entgegen diesem Stand handelt und es zu Schäden kommt.

In Bayern sind die RASt „zur Anwendung empfohlen“, sagt dieses Dokument:

Hier ein paar Gedanken zum Thema:
https://www.geh-recht.de/42-fussverkehrsanlagen/fussverkehrsanlagen/139-fa-gehwege-gehwegbreiten-grundstueckszufahrten-mischungsprinzip.html#Oertlichkeit

„Angebaute Straßen“ sind Straßen, an denen entlang Bebauung besteht.

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Danke für deine Antwort! Lese mir alles später mal entspannt durch. Das Grundstück ist Innerorts, nur das eine Ende ist gleichzeitig der Ortsausgang, von diesem sind es etwa 60 Meter bis zu Einfahrt und weitere 100 Meter bis zur nächsten Straße mit Gehweg.

Danke dir!

Was aber noch immer nichts damit zu tun hat, warum wir uns für das Grundstück entschieden haben… Etwaige Erschließungskosten waren es jedenfalls nicht

Umso besser - sonst wäre das Vorhaben, eine Art Privatbürgersteig von der Gemeinde anlegen zu lassen, von vornherein durch die Grundregel „you get what you pay for“ zum Scheitern verurteilt.

Schöne Grüße

MM

Hä? Macht keinen Sinn, was du schreibst. Hast du auch was konstruktives zum Thema beizutragen? Oder nur mehr komische Fragen vorbei am Thema und Mutmaßungen, was wir wie finanzieren können?

Es hat und es gibt aber einen - I leave the making of sense to the English. Ob es Dir konstruktiv scheint oder nicht, einen Kampf gegen Windmühlen zu unterlassen, hängt davon ab, welchen Wert Du der eigenen Lebenszeit beimisst.

Hat sich, falls Dir das aufgefallen ist, übrigens ohnehin dadurch erledigt, dass Du bereits geschrieben hast, dass das Baugrundstück nicht durch besonders niedrige Erschließungsbeiträge aufgefallen ist. In diesem Fall wäre es vollkommen sinnlos gewesen, die Gemeinde zu irgendwas veranlassen zu wollen, das über ihre grundlegende Pflicht wie von @X_Strom dargelegt hinaus geht.

Glück auf!

MM

Und wieder kein konstruktiver Beitrag. Ausser, mich auf meinen Fehler hinzuweisen. Davon abgesehen, definiert jeder „besonders niedrige Erschließungsbeiträge“ anders und da ich keine Beträge nannte: wieder sinnfrei. In diesem Sinne, danke für die verschwendete Zeit.

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