Gehweg zu Parkplatz umwidmen?

Hallo.

Folgende Situation: Straße mit Wendehammer (< 10 Häuser) und einseitigem Gehweg in einem Mischgebiet einer bayerischen Gemeinde.
Der Gehweg wird eigentlich nicht als solcher gebraucht und wird von einigen Anwohnern als Parkplatz genutzt. Das ist natürlich gemäß StVO nicht erlaubt, hat aber in den letzten 30 Jahren niemanden gestört. Die Anwohner und die marginal vorkommenden Spaziergänger nutzen sowieso die Straße.
Jetzt sind neuerdings übereifrige Polizisten unterwegs und verteilen Knöllchen.
Was können die Anwohner tun bzw. hat die Gemeinde Möglichkeiten, das Parken dort zu legalisieren?
Schild 315 „Parken auf dem Gehweg erlaubt“ wird aufgrund der zu geringen Breite nichts nützen. Es muss ja trotzdem „Begegnungsverkehr“ mit Kinderwagen möglich sein, auch wenn auf dem Gehweg noch nie ein Kinderwagen gefahren ist, richtig?
Einen „verkehrsberuhigten Bereich“ einrichten? Kann der Gehweg dann wegfallen (nicht baulich, aber rechtlich)?
Oder gibt’s noch was anderes?

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,

der Gehweg darf nicht nur wegfallen, er muss. Allerdings ist durch die schiere Umwidmung erst einmal nichts gewonnen, denn parken darf man auch in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht dort, wo man möchte, sondern nur dort, wo es explizit erlaubt ist. Ob sich die Stadt darauf einlässt, einen Gutteil der für alle Verkehrsteilnehmer gewonnenen Fläche direkt wieder primär den Autos zuzuordnen, darf bezweifelt werden. Will sagen: es kann gut sein, dass am Ende die Knöllchensituation die gleiche ist, nur dass dann nicht unzulässigerweise auf dem Gehweg geparkt wurde, sondern unzulässigerweise außerhalb der dafür explizit vorgesehenen Flächen.

Wenn ich mal die hier herrschende Situation auf die beschriebene übertrage, wäre es vielleicht schon damit getan, wenn die Leute nicht auf dem Gehweg, sondern auf den eigentlich dafür vorgesehen Flächen auf ihrem Grundstück parken würden, anstatt die Garage unzulässigerweise mit Getränkekisten, Werkbänken und Gartenstühlen vollzumüllen oder die eigentlich vorhandenen Stellplätze zur Aufbewahrung von Pflanzkübeln, Baumaterial oder Kinderfahrrädern zu nutzen. :- )

Gruß
C.

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Naja… nachdem es sowieso seit Jahrzehnten gängige Praxis ist, auf dem Gehweg zu parken, ist die „für alle Verkehrsteilnehmer gewonnene Fläche“ eher theoretischer Natur. Wenn es rechtlich die einzige im Sinne der Anwohner mögliche Maßnahme ist, sehe ich da schon eine Chance > 0, zumal auf der Straße ja auch Kinder spielen.

Stimme dir zu, aber die Flächen gibt es leider nicht. Es handelt sich in erster Linie um zwei Mehrfamilienhäuser, bei denen jede Wohnung nur eine Garage hat. Nachdem heutzutage ein Auto pro Person (nicht wie früher pro Familie) vorhanden ist, reicht das halt nicht aus.

Gruß,

Kannitverstan

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Und in dem ganzen Gebiet gibt es keine Menschen mit Rollator, Rollstuhl, keine blinden Menschen? Ich frag nicht für einen Freund, sondern schon selbst.

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Das „Gebiet“ ist eine quasi Sackstraße für vielleicht 30 Menschen. Mehr kommen da auch nicht dazu.

Nein. Dann hätte ich ja durchaus Verständnis für die Bußgelder - ich war selbst mal Kinderwagenschieber und hab mich über zugeparkte Gehwege geärgert. Aber nicht über diesen, denn wie gesagt: Jeder, der hier entlanggeht, benutzt die Straße und bisher hatte niemand ein Problem damit.

Gruß,

Kannitverstan

Und warum parken sie nicht sort, wo es erlaubt ist - nämlich am Fahrbahnrand? Wie breit ist diese Stichstraße denn?

Die Anwohner und die marginal vorkommenden Spaziergänger nutzen sowieso die Straße.

würde ich auch, wenn der Gehweg zugeparkt ist.

Nein.

Und es wird in dieser Straße auch niemand alt? Oder kriegt Kinder? Oder zieht aus und es zieht jemand anderes ein?

Eine bauliche Veränderung ist halt eiune dauerhafte geschichte.

und bisher hatte niemand ein Problem damit.

Sagt wer? Sicher, dass sich da niemnad bei der Polizei beschwert hat?

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hi,

Das sind Gedankengänge, mit denen du nichts begründen kannst.

kontert man unmittelbar mit der Frage, was wäre, wenn jemand umzieht oder auch nur älter wird.

zwangsweise, da der Gehweg zugeparkt ist.
Als Begründung völlig ungeeignet.

wer soll denn nun bitte glauben, dass ihr jeden Besucher befragt hättet?

Vielleicht sollte man zunächst mal daran arbeiten eine Begründung zu (er)finden auf der man überhaupt aufbauen kann.

grüße
lipi

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So eine Sackgasse/-straße ist für mich auch eines der wenigen Szenarien, in denen ein verkehrsberuhigter Bereich wirklich Sinn ergibt. Bei Straßen, die „irgendwohin“ führen, ist das Risiko immer enorm groß, dass Anlieger, aber auch Lieferanten, Handwerker und andere Dritte viel zu schnell fahren und sich am Ende insbesondere Kinder nirgends sicher fühlen können, weil der Gehweg als Rückzugsraum fehlt und die Fahrer einfach nicht raffen, dass das Fehlen eines Gehweges nicht nur dazu dient, die Fahrbahn breiter zu machen.

Ja, OK. Verstehe ich. Bei uns stellt sich das so dar wie beschrieben. Und so kommt es, dass die Handvoll Besucherparkplätze regelmäßig zu einem Großteil von Leuten belegt wird, die eigentlich noch Stellplätze und Garagen haben, diese aber zweckentfremden.

Ich würde einfach mal bei der Stadt vorstellig werden. Wahrscheinlich hat die gar nicht mal groß was einzuwenden, zumal sie die Pflicht zur Reinigung der Straße ganz schnell den Anwohnern auferlegen kann und so ein bisschen spart.

Gruß
C.

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Auf jeden Fall nicht breit genug, dass zwei Autos aneinander vorbeikommen, wenn die Autos voll auf der Straße stehen. Und dann ist es auch für die Garagenausfahrten gegenüber schwieriger (wenn auch nicht unmöglich), aus der Garage zu kommen.
Der Schneepflugfahrer im Winter wird sich auch freuen.

Es ist nun nicht so, dass er komplett zugeparkt ist. Einzelpersonen können durchaus noch darauf gehen. Nur mit Kinderwagen usw. wird’s halt nix.

Eine bauliche Veränderung will ja niemand. Es soll nur erlaubt sein, auf dem Gehweg zu parken.

Doch natürlich. Und? Wie gesagt, Kinder nutzen die Straße zum Spielen. Die Alten erledigen ihre Wege mitm Auto. Den Gehweg hat in den letzten 40 Jahren schlicht niemand gebraucht.

Nein.

Gruß,

Kannitverstan

Siehe meine Antwort an Denker_a_D.

Als Begründung für einen verkehrsberuhigten Bereich durchaus geeignet, finde ich.

Besucher kommen in aller Regel per Auto und parken - falls möglich - in der Einfahrt der besuchten Häuser, oder eben auf dem Gehweg.
Besucher, die zu Fuß kommen, gehen auf der Straße, zumal sämtliche Häuser gegenüber dem Gehweg liegen.
Natürlich kenne ich nicht „jeden Besucher“, und es ist nicht auszuschließen, dass jüngst jemandem die geparkten Autos ein Dorn im Auge sind…

… aber wenn dir die über 40 Jahre gesammelte Erfahrung nicht reicht: Wer auch immer in die Straße geht, muss zwangsläufig ein Stück auf ihr gehen. Der Gehweg beginnt erst nach der Einmündung.
Es geht um einen Bereich vom Beginn des Weges bis ca. 50m weiter, der regelmäßig zum Parken genutzt wird.

Gruß,

Kannitverstan

Um Straßenreinigung kümmern sich eh die Anwohner. Die Gemeinde hab ich da jedenfalls noch nie was machen sehen.

Gruß,

Kannitverstan

Meinst Du mit zwei Autos „parkendes Auto + vorbeifahrendes Auto“, oder reden wir von "parkendes Auto + zwei Autos, die aneinander vorbeifahren "? Der Satz ist nicht ganz eindeutig.

Eine bauliche Veränderung will ja niemand.

Für einen „verkehrsberuhigten“ Bereich wäre die aber notwendig.
Damit wäre diese Option also schonmal hinfällig.

Es soll nur erlaubt sein, auf dem Gehweg zu parken.

Aber auch das lässt sich nicht so leicht rückgängig machen.

Nein

Heißt das nun, dass sich niemand beschwert hat, oder dass Du dir sicher bist, dass sich niemand beschwert hat?

Präzises Antworten wäre schön.

Grüße,
Max

Das kannst du nicht beurteilen. Woran erkennst du, ob da jemand Probleme hat?
Geh mal davon aus, dass es jemanden gibt. Die Polizei käme nämlich sonst nicht auf die Idee, regelmäßig aufzuschreiben! Und dass es Polizei ist, spricht sehr dafür, dass es um Behinderung geht, sonst käme das Ordnungsamt.

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Daran, dass den Gehweg schlicht niemand benutzt.

Ok, gehen wir mal davon aus. Das hat aber mit der Frage nix zu tun.

Natürlich. Wie gesagt, der Weg ist nicht breit genug für ein Schild 315.

Aber nachdem ich nun gelernt habe, dass man für einen „verkehrsberuhigten Bereich“ den Gehweg tatsächlich baulich entfernen müsste, ist damit wohl eher nicht zu rechnen.

Gruß,

Kannitverstan