Hallo.
Folgende Situation: Straße mit Wendehammer (< 10 Häuser) und einseitigem Gehweg in einem Mischgebiet einer bayerischen Gemeinde.
Der Gehweg wird eigentlich nicht als solcher gebraucht und wird von einigen Anwohnern als Parkplatz genutzt. Das ist natürlich gemäß StVO nicht erlaubt, hat aber in den letzten 30 Jahren niemanden gestört. Die Anwohner und die marginal vorkommenden Spaziergänger nutzen sowieso die Straße.
Jetzt sind neuerdings übereifrige Polizisten unterwegs und verteilen Knöllchen.
Was können die Anwohner tun bzw. hat die Gemeinde Möglichkeiten, das Parken dort zu legalisieren?
Schild 315 „Parken auf dem Gehweg erlaubt“ wird aufgrund der zu geringen Breite nichts nützen. Es muss ja trotzdem „Begegnungsverkehr“ mit Kinderwagen möglich sein, auch wenn auf dem Gehweg noch nie ein Kinderwagen gefahren ist, richtig?
Einen „verkehrsberuhigten Bereich“ einrichten? Kann der Gehweg dann wegfallen (nicht baulich, aber rechtlich)?
Oder gibt’s noch was anderes?
Gruß,
Kannitverstan