Gehwegabsenkung - Bordsteinkante absenken

Hallo,
der Gehweg, Bordsteinkante, ist nicht vollständig abgesenkt worden. Die Schräge ist im Einfahrtsbereich.
Die Straße mit allen Gas und Wasseranschlüssen wurde erneuert. Die Gehwege neu geteert, die Bordsteinkanten neu verlegt und die Straße neu Asphaltiert.

Nur, das es jetzt für jedes Fahrzeug schwer ist in die Hofeinfahrt zu gelangen.
Ein Audi A4 mit dem Spoiler aufkommt.

Die Frage:
Gibt es eine Norm, wie breit eine Hofeinfahrt nach links und rechts abgesenkt sein muss?

Danke für Eure Infos

Hallo,

es ist natürlich sehr schwierig, so von Weitem eine genaue Auskunft zu geben.

Also, erstmal gibt´s keine Norm, wie weit Gehwege abgesenkt werden müssen. Meist wird so breit abgesenkt, wie es auch die Garageneinfahrt ist. Die Mindestbreite liegt so bei ca. 3,50 - 4,0 m.
Ich kenne es aus meiner Erfahrung so, dass die Breite der Absenkung bei einem Baustellentermin zwischen bauausführender Firma, Planungsbüro, Kommune und Anlieger festgelegt wird. Die Kosten sind ja jetzt auch nicht so exorbitant hoch, dass man nicht einen Meter mehr absenken kann. Jetzt, im Nachhinein, wird es sehr schwierig werden, da noch eine weitere Absenkung durchzusetzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiter helfen. Für zusätzliche Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

emerson

hi,

die normale einfahrt fasst 2 m dann beginnen jeweils links und rechts die absenker mit je 1 meter zu jeder seite. da kommt auch so weit ich weiss eigentlich jedes auto rüber.

wenn da in der mitte jeweils 2 mittelborde sitzen und dann die absenker haben die jungs nichts falsch gemacht.

Hallo Herr Leonberg

Ein Foto von der Zufahrt wäre sehr hilfreich.

Wenn die Zufahrt neu oder wieder hergestellt wurde, müßte sie so sein das man mit einen normalen, nicht tiefergelegten PKW benutzen kann ohne aufzusetzen.

Im Regelfall werden Bordanlagen in Zufahrtsbereichen auf 5-7 cm abgesengt,
aber es kommt auch auf den Bordsteintyp an.
„Hoch-, Rund-, Flach- oder Tiefbordsteine ?“
Dann ist es noch wichtig zu wissen, ob die Bordanlage wasserführend ist.
d.h. wird das Oberflächenwasser der Straße entlang der Bordanlage abgeleitet ?

Am besten sich bei der zuständigen Gemeinde „Straßenbauamt“ oder bei der örtl. Bauleitung beschweren.

Bei Unklarheiten bitte nochmal kontakten.
Hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.

DeR Regel werden linker und rechter Absenker 1m vor 1m hinter die Einfahrt angelegt.Die Höhe ergibt sich aus der Rundund bzw der Fase am Bordstein.Normalerweise 2-4cm Auftritt im abgesenkten Bereich. Diese dient als Wasserführung.Heute baut man innerorts meist 2cm da Rollstuhlgerecht.Die Einfahrtsbreite ist natürlich ebenfalls abhängig von den Fahrzeugen die dort verkehren.LKW brauchen meist immer etwas mehr Platz .Für eine PKW Einfahrt sollten je 1m Flügel reichen.Maße werden vor Baubeginn meist vom Auftraggeber festgelegt.Ebenso die Höhen.Jedoch ist der Auftritt 2-4 m Genormt

Hi,
Normalerweise muss die Einfahrt in seiner volle Breite nutzbar sein, ( Ausnahme : das Projekt sagt anders passiert aber selten oder Du hast 2 Tore die benutzt werden und das zweite Tor wurde nicht berücksichtgt) . In der Regel werden die Bordsteine 1 laufender Meter breiter links und rechts tiefergesetzt ( als die Einfahrtsbreite).

Hallo,
es gibt sicher eine Norm für die Absenkungs-
länge, die ich aber nicht kenne .
Üblich ist bei normalen Hauszufahrten
4 bis 5 m .
Der Baulastträger , Stadt ,Gemeinde oder
Straßenmeisterei müssten hierüber Auskunft
erteilen können !

haben sich die Höhen an der Straße sich denn geändert`? wenn ja dann wird es sicherlich garnicht möglich sein irgendetwas durchzusetzen, wenn es ein getunter Wagen ist wird der Staat sagen dass ein „normales“ Auto sowas bewältigen können muss

Eine direkte Norm für Gehwegüberfahrten gibt es nicht, mit einem normalen Auto sollte man schon reinkommen.
Hast du Dich schon mal mit Deinem Problem an die Gemeinde gewandt?
Üblich sind immer abgesenkte Bordsteine. Zur Not reguliere ich auch mal auf dem Grundstück selbst die Einfahrt.

ein, in denen solche Maße erhalten sind: RASt = Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen und die EAR = Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Militzke