Servus,
ist die Geisterstunde gesetzlich festgelegt, beginnt also ab Mitternacht (derzeit) MESZ? Oder muss man von der astronomischen Zeit ausgehen, also der tatsächlichen Mitte der Zeit zw. Sonnenunter- und -aufgang?
Für letztere Annahme spricht m. E., dass dieser Zeitpunkt nicht völlig willkürlich bestimmt, sondern auch mit sehr primitiven Hilfsmitteln überall auf der Welt zumindest an bestimmten Tagen exakt feststellbar ist (Mondhöchststand bei Voll- und Neumond, für somnambule Wesen echte Fixpunkte).
Für die gesetzl. Definition ist anzuführen, dass Geister und Gespenster nach allgemeiner Definition ‚ätherische‘ Überreste ehemals lebender Menschen sind, sie also mit der menschlichen Kultur vertraut sein müssten. Insbesondere wenn die Geisterstunde, wofür viele einschlägige Berichte sprechen, der Kommunikation mit lebenden Menschen dient, ist eine kulturell bzw. gesetzlich bestimmte Definition von Vorteil.
Ich habe versucht, diese Frage experimentell zu lösen (Besuche auf Kirchhöfen und an alten Galgenplätzen jeweils um Mitternacht bzw. ca 1:40 MESZ), bislang aber völlig ergebnislos.
Wird das Thema evtl. in der Literatur bereits aufgegriffen? Mir sind einschlägige Experten aus neuerer Zeit leider nicht bekannt; Hauff, Bechstein und die Gebr. Grimm haben ihre Berichte sämtlich zu einer Zeit verfasst, als es eine gesetzliche Zeit im heutigen Sinne noch nicht gab.
Vielen Dank